Brücke am Bramfelder See Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.01.2016 (Drs. 20-2278)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verwaltung möge prüfen, ob eine Ersatzlösung mit Betonfertigteilen (Röhrenlösung) möglich wäre und welche Kosten (Investition und Unterhalt) dies verursachen würde.
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt wie folgt Stellung:
Die zuständige Behörde hat die Möglichkeit einer Querung des Gewässers mit einem Durchlass geprüft.
Demnach würde sich nach einer groben Einschätzung der örtlichen Situation ein Durchlass von kleiner als 2 m ergeben. Erfahrungsgemäß kann bei konstruktiven Bauwerken davon ausgegangen werden, dass ein Durchlass deutlich kostengünstiger herzustellen ist und einen wesentlich geringeren Unterhaltungsaufwand erfordert, als ein Brückenbauwerk. Da die Wegeverbindung über den Bramfelder See sich in einer Grünanlage befindet und das Bauwerk mit einem Durchmesser von kleiner als 2 m erstellt werden kann, wäre nach den Zuständigkeitsanordnungen in Grün- und Erholungsanlagen das Bezirksamt Wandsbek (Management des öffentlichen Raumes) mit der Klärung des Sachverhaltes zu befassen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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