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Bronzeskulpturen im Bezirk Wandsbek Kleine Anfrage vom 25.09.2023

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

 

Zahlreiche Bronzeskulpturen bereichern den öffentlichen Raum im Bezirk Wandsbek. Diesbezüglich ergeben sich jedoch immer wieder Probleme. So kommt es z. B. vor, dass Skulpturen defekt oder nicht ausreichend an ihrem Standort gesichert sind. Ein besonders großes Ärgernis stellt jedoch der Diebstahl von Bronzeskulpturen oder Teilen davon da. Dies ist leider in den letzten Jahren wiederholt geschehen. Darüber hinaus befinden sich viele Bronzeskulpturen an Standorten mit geringer sozialer Kontrolle, so dass diese hinsichtlich eines Diebstahls hochgradig gefährdet sind.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

  1. Welche Vorgehensweise ist erforderlich, um eine Reparatur defekter oder nicht ausreichend am Standort gesicherter bzw. befestigter Bronzeskulpturen auf öffentlichem Grund zu erreichen? Gibt es ein Mitspracherecht von Seiten des Künstlers oder dessen Bevollmächtigten/Erben?

 

  1. Welche Vorgehensweise ist erforderlich, um eine originalgetreue Wiederherstellung einer gestohlenen Bronzeskulptur auf öffentlichem Grund zu erreichen? Gibt es ein Mitspracherecht von Seiten des Künstlers oder dessen Bevollmächtigten/Erben?

 

  1. Welche Vorgehensweise ist erforderlich, um am Standort einer gestohlenen Bronzeskulptur auf öffentlichem Grund die komplette oder teilweise Herstellung und Aufstellung einer alternativen Skulptur (nicht originalgetreu) zu erreichen?

 

  1. Welche Vorgehensweise ist erforderlich, um eine bestehende Bronzeskulptur auf öffentlichem Grunde an einen anderen Standort auf öffentlichem Grund zu versetzen? Gibt es ein Mitspracherecht von Seiten des Künstlers oder dessen Bevollmächtigten/Erben?