20-4292.1

Bramfelder See: Schild "Bitte keine Vögel füttern" ertüchtigen Beschlussvorlage des Ausschusses für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

-          Ursprünglicher Antrag der CDU-Fraktion (Drs. 4292) im Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz am 16.05.2017

-          Einstimmig beschlossen

 

 

-          Vorlage wurde im Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne in seiner Sitzung am 11.05.2017 beraten und mit einem positiven Votum, insbesondere zur Prüfung weitergehender Maßnahmen einstimmig in den Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz überwiesen.

 

Viele Anwohner meinen es gut, wenn sie altes Brot nicht einfach weg schmeißen und die Reste an Wasservögel verfüttert. Was gut gemeint ist, ist schlecht gemacht. Für die Vögel ist die Fütterung mit Brot schädlich.

Wasservögel ernähren sich hauptsächlich von Wasser- und Uferpflanzen, Muscheln, Schnecken und kleineren Fischen. Enten und andere Wasservögel vertragen keine salzhaltige Nahrung wie etwa Brot. Somit ist Brot keine artgerechte Nahrung und führt dazu, dass die Vögel dick werden und die Organe verfetten.

Aus diesen Gründen hat das Bezirksamt Wandsbek ein entsprechendes Schild am Bramfelder See aufgestellt.

Das Schild ist jedoch so zugewachsen, dass man es kaum noch lesen kann.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

1.)    Die Verwaltung wird gebeten das Schild an der Fabriciusstraße (Bild Nummer 1 und 2) so zu ertüchtigen, damit es für jeden Fußgänger wieder sichtbar ist.

 

2.)    An der Seite in Richtung Tierhaus Steilshoop weist der Bramfelder See kein Schild bezüglich Fütterung der Vogel auf. Die Verwaltung möge prüfen, ob das Aufstellen eines Schildes sinnvoll ist. Sollte die Errichtung sinnvoll sein, wird gebeten ein Schild aufzustellen.

 

  1. An der Seite Richtung Tierhaus Steilshoop weist der Bramfelder See ein Schild auf, welches im Gebüsch kaum sichtbar ist (Bild Nummer 3). Offensichtlich soll das Betreten der Eisfläche untersagt werden. Es ist zu prüfen, ob das Schild noch erforderlich ist.

 

  1. Sollte das Schild nicht mehr erforderlich sein, wird gebeten es zu entfernen.

 

  1. Sollte das Schild weiterhin erforderlich sein, wird gebeten es so zu ertüchtigen, damit es für jeden Fußgänger wieder sichtbar ist.

 

 

Anhänge

Keine Anlage/n