Bramfelder Chaussee: Radweg kaum nutzbar (II) Kleine Anfrage v. 07.09.2021
Mit BV-Drucksachennummer 21-3778 teilt das Bezirksamt Wandsbek mit, dass für diese Nebenfläche, die nicht unmittelbar dem fließenden Verkehr dient, gemäß § 28 Abs. 1 HWG eine Verpflichtung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) zur Reinigung besteht, die nach § 32 Abs. 2 HWG gebührenfrei auszuführen ist. Hier wurde die SRH zuletzt im Juni und September 2020 auf ihre Verpflichtung hingewiesen, als Verunreinigungsmeldungen zu dem betroffenen Abschnitt eingingen.
Auf Nachfrage teilt die Stadtreinigung Hamburg folgendes mit:
„Die Stadtreinigung Hamburg (SRH) ist nicht zuständig für das Entfernen von Wildwuchs.
Der SRH wurde im Zuge von „Hamburg – gepflegt und grün“ Zuständigkeiten für die Reinigung in Parkanlagen und die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten bei Abfällen übertragen. Für den öffentlichen Straßenraum hat es dagegen keine Zuständigkeitsänderungen gegeben. Durch die vielen explizit genannten Flächen ist „lediglich“ die Reinigungsverantwortung der SRH verstärkt worden. Bis zu „Hamburg – gepflegt und grün“ galt ausschließlich der Maßstab der Verkehrssicherheit, seitdem ist neben die Verkehrssicherheit auch ein sauberes Stadtbild als Anforderung hinzugetreten.
Beim Wildwuchs bzw. der Ritzenvegetation an öffentlichen Wegen geht es aber auch nicht um die Frage von Flächenabgrenzungen, sondern um die Unterscheidung zwischen Reinigungs- und Unterhaltungsaufgabe. Diese Abgrenzung ist durch „Hamburg – gepflegt und grün“ nicht berührt worden, d.h. der Sachstand aus den früheren Drucksachen (Beseitigung von Wildkraut in der Zuständigkeit der Bezirksämter) ist nicht veraltet, sondern gilt unverändert fort. Vor diesem Hintergrund ist außerdem der Senatsauftrag zum Pilotprojekt „Wildkraut“ zu sehen. Auf der Grundlage des Senatsbeschlusses hatte das federführende Bezirksamt Hamburg-Mitte die SRH beauftragt, in Testbereichen die Beseitigung von Wildkraut und die Reinigung von Wegezubehör durchzuführen.“
Mit BV-Drucksache 20-4352 teilte das Bezirksamt mit, dass die Unkrautentfernung (Abplacken) auf dem Radweg eine bezirkliche Maßnahme ist.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
1.) Teilt das Bezirksamt Wandsbek die o.a. Rechtsauffassung von der Stadtreinigung Hamburg? Wenn nein, wieso nicht? Wenn ja, wann wird eine Reinigung beauftragt?
2.) Die Maßnahme zur Unkrautentfernung (Abplacken) auf dem Radweg ist eine bezirkliche Maßnahme. Wann wurde diese Maßnahme in der Bramfelder Chaussee in den Jahren 2019, 2020 und 2021 vom Bezirksamt beauftragt?
keine Anlage/n
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