Bitte um Hilfe bzw. eine 30er-Zone wegen Lärmbelästigung und Beschwerde über dröhnende Bässe (bzgl. Drs. 22-2376) Beschluss der Bezirksversammlung vom 11.12.2025 (Drs. 22-2771)
Letzte Beratung: 05.02.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.42
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständige Fachbehörde wird gebeten zu prüfen ob vor Ort eine Tempo 30 Strecke zur Lärmreduzierung im Rahmen des Lärmaktionsplans eingerichtet werden kann.
Die Zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt wie folgt Stellung:
1. Lagebeschreibung/ Ausgangssituation
Die Straße Berner Weg ist eine Bezirksstraße von gesamtstädtischer Bedeutung mit einem Fahrstreifen je Fahrtrichtung und verbindet die Straßen Waldweg und Stadtbahnstraße im Norden mit dem Meiendorfer Mühlenweg im Süden.
2. Bewertung
Um mögliche Maßnahmen zur Reduktion der Lärmbelastung in Hamburg aufzuzeigen, wurde im Juli 2013 der Lärmaktionsplan (LAP) der damaligen Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt aufgestellt und vom Senat zur Kenntnis genommen.
Die Fortschreibung als Lärmaktionsplan für Hamburg (Vierte Stufe) ist eine gesamtstädtische Aufgabe. Daher hatte die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) als federführende Behörde für die Aufstellung des LAP den Arbeitskreis (AK) LAP wieder aktiviert. Dem Arbeitskreis gehörten die Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI), die Behörde für Inneres und Sport (BIS), die Senatskanzlei (SK), die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV), die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW), die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB), die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) und Vertreterinnen und Vertreter aller Bezirksämter an.
Die Straße Berner Weg ist auch in der 4. Fortschreibung des LAP von 2024 nicht aufgeführt und daher aktuell nicht für eine nächtliche Geschwindigkeitsreduzierung vorgesehen.
Anwohnende, die sich durch Straßenverkehr verursachten Lärm gestört fühlen, können einen kostenpflichtigen Antrag auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen bei der VD 51 stellen.
3. Fazit
Die Straße Berner Weg ist im LAP nicht als eine der lautesten Straßen aufgeführt und daher nicht für eine nächtliche Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 vorgesehen.
Personen, die sich durch den Straßenlärm gestört fühlen, können jederzeit einen Antrag auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen stellen.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt wie folgt Stellung:
Die BUKEA ist für die Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen nach der EG-Umgebungslärmrichtlinie zuständig. Gemäß dieser Richtlinie wird alle fünf Jahre die Lärmsituation an Hamburger Straßen berechnet. Aus den Ergebnissen werden Vorschläge für Maßnahmen im Lärmaktionsplan abgeleitet, der ebenfalls alle fünf Jahre fortzuschreibenist. Die letzte Lärmkartierung stammt aus dem Jahr 2022, der aktuelle Lärmaktionsplan wurde im Dezember 2024 beschlossen.
Da es keine verbindlichen Grenzwerte in der o.g. Richtlinie gibt, haben die Behörden in eigenem Ermessen sogenannte Auslösewerte festgelegt. Diese entsprechen einem 24-Stunden-Pegel (LDEN) von 65 dB(A) und einem Nachtpegel von 55 dB(A) nachts (Lnight). Ein Rechtsanspruch auf die Umsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen ergibt sich aus der EG-Umgebungslärmrichtlinie jedoch auch bei Überschreiten dieser Kriterien nicht.
Für die Prüfung der Einführung von Tempo 30 nachts wurde bezirksübergreifend ein Bewertungsmaß angewandt, nach dem eine gewisse Anzahl Betroffener an einem Straßenabschnitt mit einem Schallpegel 60 dB(A) nachts (mindestens 50 Personen entspricht Kategorie 1) oder 55 dB(A) nachts (mindestens 400 Personen entspricht Kategorie 2) ausgesetzt sein muss. Die Einführung von Tempo 30 ganztags aus Lärmschutzgründen ist im Augenblick nirgendwo in Hamburg vorgesehen.
Eine Überprüfung ergab, dass für den genannten Bereich leider beide Kriterien nicht zutreffen und daher Tempo 30 nachts nicht eingeführt wird.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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