Bildung für nachhaltige Entwicklung 2030 Kleine Anfrage vom 02.10.2023
Mit der am 2. Juni 2021 beschlossenen Drucksache 22/4454 hat die Bürgerschaft den Senat ersucht den Masterplan BNE zu beschließen und umzusetzen, Alle an der Umsetzung des Hamburger Masterplans BNE 2030 beteiligten Behörden (Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (BAGSFI), Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke, (BWFGB), Senatskanzlei (SK), Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) – inkl. Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB), Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) und die Landeszentrale für Politische Bildung (LZpB) – sowie die BUKEA) haben Vertretungen ihrer Behörden in die Steuerungsgruppe des Masterplans entsandt. Die ersten Sitzungen der Arbeitsforen haben Ende Oktober/Anfang November 2021 stattgefunden.
Zu den Arbeitsforen zählt auch die AG Bezirke. Die AG Bezirke hat bis Juni 2023 13 x getagt.
Die Umsetzung der Agenda 2030 vom Hamburger Masterplan BNE und der damit verbundenen Ziele stellt auch die Hamburger Bezirke, die im kommunalen Bereich die direkte Schnittstelle zu den Hamburger Bürgerinnen und Bürgern bilden, vor neue Herausforderungen. Damit der Wandel zu einer nachhaltigen Gesellschaft gelingen kann und das Thema Nachhaltigkeit in den Hamburger Bezirken mit Leben erfüllt wird, sind unterstützende Aktivitäten einer Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) im Sinne des SDG-Ziels 4 nötig und sinnvoll.
In den Bezirksversammlungen und ihren Fachausschüssen sollten Diskussionen angeregt werden, welche der vom Senat definierten SDG-Ziele auch auf Bezirksebene relevant sind und welche Vorteile eine nachhaltige Entwicklung dem Bezirk bringen kann. Die Bezirksämter werben im Rahmen der Möglichkeiten und soweit erforderlich Ressourcen ein und erhalten Unterstützung durch die Fachbehörden, um eigene Nachhaltigkeitsprofile zu entwickeln.
Im Sinne der Nachhaltigen Entwicklung werden Konzepte und Vorhaben in einem partizipativen Prozess gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden, Unternehmen und anderen gesellschaftlichen Akteuren „auf Augenhöhe“ entwickelt und umgesetzt.
Der Prozess wird durch Öffentlichkeitsarbeit unterstützt, wobei die Vorsitzenden der Bezirksversammlungen und die Leitungen der Bezirksämter eine aktive Rolle einnehmen können und in einer Vorbildfunktion die nachhaltige Entwicklung auf bezirklicher Ebene unterstützen (z. B. durch die persönliche Teilnahme an Veranstaltungen vor Ort sowie in der Presse- und Medienarbeit).
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung: