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Bienen fressen keine Steine und Regenwasser muss ablaufen können - Unnötige Versiegelungen verhindern! Beschlussvorlage des Regionalausschusses Rahlstedt

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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19.08.2021
Sachverhalt

 

Ursprgl. Antrag von Grüne und SPD, mehrheitlich beschlossen bei Zustimmung von SPD, Grüne, Linke gegen die Stimmen von CDU (bei Abwesenheit von AfD und FDP)

 

nschen wir uns nicht alle, dass die Bienen summen und die Vögel zwitschern in unserer grünen Stadt? Finden wir es nicht toll, durch die Straßen zu gehen und die blühenden, grünen Oasen mit allen Sinnen zu genießen? Gerade bei uns im grünen Rahlstedt werden aber leider immer mehr Vorgärten und Gartenflächen durch Schotter mit Folienuntergrund oder Pflasterung versiegelt. Vermeintlich pflegeleicht angelegte Steinflächen sind aber nicht nur „Geschmackssache“. Durch die entstehende Versiegelung findet zu wenig Versickerung von Regenwasser statt. So kommt es bei Starkregenereignissen immer häufiger zu Überschwemmungen, weil die Siele und Gräben die Wassermassen nicht mehr aufnehmen können. Insbesondere aber auch für Insekten und Vögel ist es wichtig, dass sie in der Stadtnatur Nahrung und Schutz finden. Wenn ein Garten falsch angelegt ist, ist er ein echter Klimakiller.

 Deshalb ist in der Hamburger Bauordnung in Paragraph 9 Folgendes geregelt:

Die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen der bebauten Grundstücke sind wasserdurchlässig zu belassen oder herzustellen und durch Begrünung und Bepflanzung gärtnerisch zu gestalten“

 

Deshalb ist es notwendig, diese Problematik sowohl hinsichtlich zukünftiger Bauflächen zu regeln als auch Wege zu beschreiten, bereits versiegelte Flächen wieder zu entsiegeln.

hrend eine verschärfte Auslegung der Regelungen in § 9 Abs. 1 und 2 Hamburgische Bauordnung eine Aufgabe der zuständigen Behörden sein sollte, können Bebauungspläne auf Bezirksebene dahingehend gestaltet werden, dass darin klare Festsetzungen über den zulässigen Grad und die Art der Versiegelung von Flächen bzw. Über den Umfang notwendiger Vegetationsflächen enthalten sind. Derartige Festlegungen sind nicht nur in Gebieten mit hohem oder ausschließlichem Wohnanteil sondern auch in Gewerbegebieten erforderlich, in denen vor allem eine Büronutzung zu erwarten ist. Auch dort ist in vielen Vorgartenbereichen eine vermeintlich pflegefreundliche Schotter-, Kies- oder ausschließliche Pflasterlandschaft vorzufinden.

Bei der Entsiegelung bereits versiegelter Flächen wären Aufklärungs- und Informationskampagnen ebenso hilfreich wie ggf. Förderprogramme.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksverwaltung wird gebeten

 

  1. Die Rahlstedter Grundstückseigentümer darüber zu informieren, dass alle Grundstücksflächen, die laut Bebauungsplan nicht versiegelt werden dürfen, gärtnerisch zu gestalten sind. Diese sind demzufolge zu begrünen. Eine wasserundurchlässige Versiegelung mit Folie, Schotter und Pflaster ist nicht zulässig. Diese Information sollte z.B. durch Anschreiben, Flyer und Pressemeldungen erfolgen.
  2. Sich bei der zuständigen Fachbehörde dafür einzusetzen, dass Förderprogramme für die Entsiegelung von versiegelten Flächen auf bebauten Grundstücken aufgelegt werden.
  3. Über die Ergebnisse aus 1. und 2. im Regionalausschuss Rahlstedt zu berichten.