21-3887

Bezirksversammlungen an der Evaluation des Bezirksverwaltungsgesetzes beteiligen Antrag der Fraktionen von SPD, Grünen, CDU, Linke und FDP

Antrag

Letzte Beratung: 13.09.2021 Hauptausschuss Ö 5.2

Sachverhalt

 

Die Hamburgische Bürgerschaft hat am 27.01.2021 über ein Zweites Gesetz zur Erleichterung der bezirklichen Gremienarbeit anlässlich der COVID-19-Pandemie Beschluss gefasst. Diese Gesetzesänderungen sollen zudem evaluiert werden.

 

Die zuständige Bezirksaufsichtsbehörde hat zwischenzeitlich mit der Evaluation der Gesetzesänderungen begonnen, hierbei aber bisher nur die Bezirksämter befragt, nicht aber die Bezirksversammlungen, die von den Regelungen des Gesetzes überwiegend betroffen sind.

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund beschließt der Hauptausschuss, in Vertretung der Bezirksversammlung, die zuständige Fachbehörde und die Bezirksämter zu bitten,

 

  1. kurzfristig den Bezirksversammlungen zu ermöglichen, Online- und Hybridsitzungen mit hierfür geeigneter Software (mit Serverstandorten im Geltungsbereich der DSGVO) durchzuführen. Als geeignete Software wird insbesondere Zoom angesehen, welche auch durch die Hamburgische Bürgerschaft genutzt wird, Skype ist hierfür offensichtlich ungeeignet;

 

  1. die Bezirksversammlungen  am Evalutionsprozess zu beteiligen, diese anzuhören und über den Sachstand zu informieren.

 

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