22-1537

Bezirksversammlung fordert Beteiligung an der Erstellung des Hamburger Wärmeplanes (III) Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 15.05.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 7.5

Sachverhalt

Mit der Drucksache 21-8558.1 wurde am 18.04.2024 einstimmig der Beschluss gefasst:

1. Die zuständige Fachbehörden werden gebeten, die zuständigen Fachausschüsse der Bezirksversammlung Wandsbek von den bisher erstellten Grundlagen des Hamburgers kommunalen Wärmeplanes zu informieren u.a.:

Behörde für Klima, Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)

  1. rmekataster
  2. rmenetzeignungskarte
  3. rmedichtekarte

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW)

  1. Umsetzungsorientierte Machbarkeitsstudie zur Erreichung der Klimaschutzziele im Bereich der Wohngebäude in Hamburg
  2. Gutachten zur Bewertung und Einordnung des Hamburgischen Wohngebäudebestandes unter stadtgestalterischen Gesichtspunkten
  3. Gutachten Energetische Quartiersentwicklung

2. Die zuständigen Fachbehörden werden gebeten, zu berichten, wie die bisherige Zusammenarbeit mit dem Bezirk Wandsbek bei der bisherigen Erstellung der Grundlagen für den kommunalen Wärmeplan und den zuständigen Fachämtern im Bezirk Wandsbek erfolgte und wie die zukünftige Zusammenarbeit bei der weiteren Erstellung des kommunalen Wärmeplanes erfolgen soll.

Der Bezirksversammlung ist von den Ergebnissen zu berichten.“

Am 30.04.2024 referierte ein Vertreter der Behörde für Klima, Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) über die Punkte 1a, 1b, und 1c des Petitums aus der Drucksache 21-8558.1 im Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz.

Aus dem Beschluss Drucksache 21-8558.1 fehlt noch der Bericht der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) zu den Punkten 1d, 1e und 1f.

Zu Punkt 2 sollten die zuständigen Fachbehörden berichten, wie die bisherige Zusammenarbeit mit dem Bezirk Wandsbek bei der bisherigen Erstellung der Grundlagen für den kommunalen Wärmeplan und den zuständigen Fachämtern im Bezirk Wandsbek erfolgte und wie die zukünftige Zusammenarbeit bei der weiteren Erstellung des kommunalen Wärmeplanes erfolgen soll.

Zu diesem Punkt wurde am 24.09.2024 die Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft mit Drucksache 22-16346 vorgelegt.

Der Senat beantragt, die Bürgerschaft wolle

1. von den Ausführungen in dieser Drucksache Kenntnis nehmen,

2. die in der Anlage (Zahlenprotokoll) dargestellten Änderungen im Haushaltsplan 2023/2024 für das Haushaltsjahr 2024 beschließen.“

Am 13. November 2024 erfolgte zu Punkt 2 der Beschluss von der Bürgerschaft.

Die Stelle für die Leitung der Koordinierungsstelle Energieinfrastrukturausbau (KEA) wurde ausgeschrieben und im März 2025 besetzt.

Projekt Koordinierungsstelle Energieinfrastrukturausbau (KEA)

Die KEA stellt eine Umsetzungsmaßnahme im Sinne des §20 Absatz 1 WPG dar und hat das Ziel, den erforderlichen Ausbau der Wärmeinfrastrukturen und damit Ergebnisse der „rmeplanung 2.0“ umzusetzen. Mit dieser Maßnahme muss unverzüglich begonnen werden, da der Aus­ und Umbau der Energieinfrastrukturen bereits begonnen hat, durch die Anforderungen nach WPG weiter intensiviert wird und erforderlich ist, um dieKlimaschutzziele auf Bundes­ und Landesebene zu erreichen.

Die KEA soll die praktische Umsetzung einer Hochskalierung des Fernwärmeausbaus gewährleisten. Sie soll dazu beitragen, den Ausbau des Fernwärmenetzes zu realisieren, die Anzahl der jährlich gebauten Fernwärmeanschlüsse zu erhöhen und den notwendigen Aus­ und Umbau der leitungsgebundenen Wärmeinfrastruktur zubeschleunigen.

Durch die Wärmeplanung wird sich der Baubedarf der städtischen Energieinfrastrukturen in den nächsten zehn Jahren erheblich steigern. Im Stromnetz sind Ertüchtigungen und Erweiterungen in den Netzen der Hoch­, Mittel­ und Niederspannung erforderlich sowie im Bereich der Netzstationen. Für das Wärmenetz wird mit einer Vervierfachung der nötigen Bauvorhaben für Netzanschlüsse und Leitungsverlegungen gerechnet.

Auch im Rahmen einer möglichen Nachnutzung der Erdgas­Infrastruktur und beim Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur sind mittel­ und langfristig Baumaßnahmen zu koordinieren.

Die KEA fokussiert sich auf die Koordination und Beschleunigung des Aus­ und Umbaus von Energieinfrastrukturen. Sie soll in enger Zusammenarbeit mit den Fachbehörden, insbesondere der BVM und den Bezirksämtern, agieren.

Sie wird in bestehende Strukturen und Prozesse eingebettet und unterstützt diese, ohne hoheitliche Aufgaben zu übernehmen und Doppelstrukturen zu schaffen.“

Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung beschließen:

Petitum/Beschluss
  1. Die zuständige Fachbehörden werden gebeten, die zuständigen Fachausschüsse der Bezirksversammlung Wandsbek von den bisher erstellten Grundlagen des Hamburgers kommunalen Wärmeplanes zu informieren u.a.:

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW)

d. Umsetzungsorientierte Machbarkeitsstudie zur Erreichung der Klimaschutzzie-

le im Bereich der Wohngebäude in Hamburg

e. Gutachten zur Bewertung und Einordnung des Hamburgischen Wohngebäu-

debestandes unter stadtgestalterischen Gesichtspunkten

f. Gutachten Energetische Quartiersentwicklung

2. Das „Projekt Koordinierungsstelle Energieinfrastrukturausbau (KEA)“ soll dem zustän

digen Fachausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek vorgestellt werden, insbe

sondere über:

  1. die Koordination und Beschleunigung des Aus­ und Umbaus von Energieinfrastrukturen im Bezirk Wandsbek,
  2. die enge Zusammenarbeit mit den Fachbehörden, den Bezirksämtern
  3. und wie die Fachausschüsse der Bezirksversammlung einbezogen werden,
  1. glichkeiten und Rahmenbedingungen für quartiersbezogene Ansätze
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