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Bezirksamt Wandsbek: Ordnungsdienst überhaupt erreichbar? Kleine Anfrage vom 25.06.2019

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

 

Folgende Meldung von einer Anwohnerin ist bei der CDU-Fraktion eingegangen:

 

„Sehr geehrter Herr Kappe,

am 20.06.19, ab 7.30Uhr, wurden vor der Reihenhauszeile, Karlshöhe 39-41, ein großer alter Lindenbaum sowie weitere dort stehende Bäume mit der Kettensäge bearbeitet. Die Umweltbehörde weist immer wieder darauf hin, dass während der Brutzeit und dem Schlüpfen der Jungvögel, Bäume nicht beschnitten werden dürfen.

Ab 8.30 Uhrzeit habe ich versucht, an die dafür zuständige Behörde zu kommen. Hier nun die Odyssee:

Am 20.06.19 habe ich um 8.30 Uhrzeit bei der Baubehörde, Abteilung Gartenbau, Tel.Nr. […] angerufen, um zu erfahren, ob das Beschneiden der Bäume rechtens ist.

Anrufbeantworter: „Versuchen sie es zu einem späteren Zeitpunkt.“

 

Dann habe ich das Bürgertelefon 115 angerufen und erfahren, dass […] Naturschutz, dafür zuständig sei, aber erst ab 9.00 Uhr zu erreichen ist. Auf mein Drängen wurde ich mit ihrer Vorgesetzten verbunden, die sich darum kümmern wollte – ihren Kollegen fragen. Ich habe mich bedankt. Danach wurde das Sägen eingestellt. Welch ein Erfolg - dachte ich! Nach einer ca. vier stündiger Pause, um 13.30 Uhrzeit, wurde die Arbeit wieder aufgenommen und weitergesägt. Daraufhin habe ich […] angerufen, die mich an die Polizei verwies. Diese wiederum sagte, ich solle 115 anrufen. Von 115 erfuhr ich, dass das öffentl. Gartenbau Management Wandsbek mir weiterhelfen könnte. Von dort erfuhr ich, daß […], dafür zuständig, aber heute leider nicht anwesend ist.

Daraufhin rief ich Sie [Herrn Kappe] an. Es folgte unser Telefongespräch und Sie gaben mir die Telefonnr.[…] von dem Bezirksamt Wandsbek, Abteilung Ordnungswidrigkeiten. Nach meinem Anruf dort, lief der AB: „Das Büro ist nicht besetzt.“ Erneut habe ich heute, am 21.06.19 um 9.15 Uhrzeit dort angerufen. Freizeichen über längere Zeit. Dann erneut um 9.35 Uhrzeit angerufen: Anrufbeantworter: Büro ist z.Zt. nicht besetzt.“

 

Es ist nicht hinnehmbar, dass die Bürger bei derlei Ordnungswidrigkeiten keinen im Bezirksamt erreichen.

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

 

Das Bezirksamt antwortet wie folgt:       04.07.2019

 

1.)    War das Fällen der Linde zulässig?

  1. Wenn ja, warum?
  2. Wenn nein, warum nicht?

 

Es wurde keine Linde gefällt. Es handelte sich um Baumpflegemaßnahmen an Straßenbäumen.

 

Nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz ist es grundsätzlich verboten, im Zeitraum vom 1. März bis 30. September „abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen“; schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung und Begrenzung des Wachstums und zur Gesunderhaltung sind zulässig.

 

Darüber hinaus sind immer von dem Verbot ausgenommen behördlich angeordnete Maßnahmen und Maßnahmen im öffentlichen Interesse, insbesondere wenn sie drohende Gefahren beseitigen und der Herstellung der Verkehrssicherheit dienen.

 

Um genau diesen Fall handelte es sich hier. Es wurden Baumpflegemaßnahmen an Straßenbäumen durchgeführt (Totholzbeseitigung, damit keine Äste auf Passanten und Anwohner stürzen und Gebäudefreischnitt) durch eine beauftragte qualifizierte Firma.

 

Es handelte sich daher auch nicht um eine Ordnungswidrigkeit.

 

2.)    Ist dem Bezirksamt bekannt, wer die Fällungen vorgenommen hat?

  1. Wenn ja, wer?
  2. Wenn nein, wurde bereits ermittelt?

 

Ja. Siehe Ausführungen zu Frage 1

 

3.)    Wer ist beim Bezirksamt für derlei Beschwerden zuständig und wie ist die Einheit zu erreichen?

 

Für Arbeiten an Bäumen auf öffentlichem Grund werden Aufträge durch das Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) erteilt, die im Zweifelsfall auch von der ausführenden Firma vorgelegt werden können.

Im vorliegenden Fall hätte eine Nachfrage bei der ausführenden Firma vor Ort die Sachlage und den Auftraggeber geklärt.

 

Für Arbeiten an Bäumen auf Privatgrund werden Genehmigungen durch das Fachamt Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt (WBZ) erteilt, die die ausführenden Firmen vor Ort vorzuhalten haben.

 

Beide Fachämter sind telefonisch über die zentrale Nummer 115 des HamburgService zu erreichen oder per Mail bezirksamt@wandsbek.hamburg.de.

 

4.)    Wer ist für derlei Beschwerden am Wochenende und außerhalb der Öffnungszeiten zuständig und wie ist die Einheit zu erreichen?

 

Außerhalb der Öffnungszeiten und am Wochenende kann eine Sachlage wie im vorliegenden Fall durch die Polizei geklärt werden, da den Ausführungen zu Frage 3 folgend durch das Bezirksamt ausgestellte Aufträge bzw. Genehmigungen vor Ort vorliegen sollten.

 

Sollten darüber hinaus noch Fragen offen sein, empfiehlt sich eine Mail an das Bezirksamt, der dann an den nächsten Werktagen nachgegangen wird.

 

5.)    Wieso konnte unter den genannten Rufnummern nur ein Anrufbeantworter erreicht werden?

 

Die vielfältigen Aufgaben des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes bedingen grundsätzlich eine häufige Präsenz im öffentlichen Raum.

 

Um Anrufe der Bürgerinnen und Bürger dann nicht ins Leere gehen zu lassen, wird (in diesem Fall) im Ordnungswidrigkeitenemanagement des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes ein Anrufbeantworter eingeschaltet. Erschwerend treten urlaubs- und krankheitsbedingte Personalausfälle hinzu.

Dies trifft auch im vorliegenden Fall zu. Die durch urlaubs- und krankheitsbedingte Ausfälle verbliebenen Mitarbeiter des Ordnungswidrigkeitenmanagements waren vollständig im Außendienst, um Bürgerbeschwerden nachzugehen.

 

6.)    Wie oft sind die Rufnummern in der Woche nicht besetzt und werden durch einen Anrufbeantworter bedient?

 

Das Ordnungswidrigkeitenmanagement des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes ist bestrebt, eine persönliche telefonische Erreichbarkeit sicherzustellen. Dies ist jedoch tageweise abhängig von der Zahl der verfügbaren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Auftrags- und Beschwerdelage. Im Zweifelsfall wird dem Nachgehen von Beschwerden eine höhere Priorität eingeräumt als einer durchgehenden persönlichen Erreichbarkeit. Aus diesen Gründen kann keine generelle / konkrete Zeit genannt werden, zu der ein Anrufbeantworter eingeschaltet wird.

 

7.)    Wieso werden die Anrufbeantworter geschaltet?

 

s. Antworten zu den Fragen 5 und 6

 

8.)    Wurde geprüft, ob statt eines Anrufbeantworters eine Telefonhotline umsetzbar ist?

  1. Wenn ja, welche Ergebnisse wurden erzielt?
  2. Wenn nein, warum nicht?

 

Nein. Mit der einheitlichen Behördennummer 115 ist bereits eine zentrale Erreichbarkeit gegeben. Für die Einrichtung einer darüber hinaus gehenden telefonischen Hotline ist ein allgemeiner Bedarf nicht ersichtlich.

 

Anhänge

 

keine Anlage/n