Bezirkliches Wohnungsbauprogramm / Entwurf zur Aktualisierung 2019 - Zustimmung zur Behördenabstimmung
Gemäß Vertrag für Hamburg (VfH) legt jeder Bezirk zur Konkretisierung seiner Wohnungsbauziele ein jährlich fortzuschreibendes Wohnungsbauprogramm vor, das mit den Behörden abzustimmen ist und von der Bezirksversammlung beschlossen wird. Mit dem VfH liegt die Zielzahl für den Bezirk Wandsbek derzeit bei 1.800 zu genehmigenden Wohnungen jährlich.
Im Rahmen der Fortschreibung des Wandsbeker Wohnungsbauprogramms hat die Verwaltung die Potentialflächenanalyse sowie das Layout des Wohnungsbauprogramms 2018 aktualisiert.
Neu aufgenommen wurden insgesamt 8 Flächenpotenziale; drei wurden herausgenommen, da diese zwischenzeitlich nicht weiterverfolgt werden oder bereits realisiert sind.
Die Steckbriefe treffen hinsichtlich der Angaben z.B. zu Wohneinheiten und möglichen Realisierungshorizonten wie bisher Annahmen, für die sich im Zuge weiterer Schritte noch Veränderungen ergeben können. Aufgenommen wurden der hamburgweiten Systematik folgend nur Flächenpotentiale mit einer Größenordnung von über 20 Wohneinheiten. In die Übersichtstabelle und die Steckbriefe wurden zudem auch aktuelle Anmerkungen zum Verfahrensstand aufgenommen.
Im Textteil des Wohnungsbauprogramms werden in der Fortschreibung für das Jahr 2019 aktuelle Wohnungsbauziele erläutert und einzelne Aussagen überarbeitet bzw. ergänzt (s. Anlage).
Nach Abstimmung mit den Behörden soll voraussichtlich Ende 2018 erneut der Ausschuss mit den Ergebnissen und nachfolgend die Bezirksversammlung mit der Beschlussfassung über das Wohnungsbauprogramm 2019 befasst werden. Wie in den Vorjahren, soll in der Schlussfassung der Übersichtstabelle die Spalte für das laufende Jahr (2018) aufgelöst und ggf. entsprechend den dann erreichten Sachständen auf die Folgejahre verteilt werden. Es ist vorgesehen, das Wohnungsbauprogramm 2019 im Internet zu veröffentlichen. Auf ein Druckexemplar soll für 2019 verzichtet werden. Eine ergänzende Wohnungsmarktanalyse wird für Ende 2018 ausgeschrieben und vergeben.
Der Planungsausschuss wird gebeten, der Abstimmung des vorliegenden Entwurfs mit den Behörden zuzustimmen.
Wohnungsbauprogramm 2019 – Entwurf
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