21-6581

Bezirkliches Radverkehrskonzept (bezüglich TOP 4.2) Schriftlich eingereichtes Anliegen

Sitzungsvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
16.02.2023
Sachverhalt

 

Das folgende Schreiben liegt der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung vor:

 

Guten Tag,

 

für die kommende Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Wirtschaft am 16.2.23 möchte ich (Mitglied in der ADFC-Bezirksgruppe Wandsbek) folgendes Anliegen einbringen; es bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt 4.2 (bezirkliches Radverkehrskonzept):

 

Wir befürworten die Konzeptionierung eines bezirklichen Radverkehrskonzepts. Die Radverkehrs-Infrastruktur ist in Hamburg, insbesondere in den Außenbezirken, nach wie vor sehr unterentwickelt. Abgesehen von den 14 - noch nicht fertig gestellten - VeloRouten für ganz Hamburg fehlt es an Infrastruktur für Stadtteilverbindungen. Beispielsweise gibt es für Volksdorf kein Angebot für sicher und zügig zu befahrende Radverkehrs-Verbindungen in die benachbarten Stadtteile Bergstedt, Meiendorf, Poppenbüttel, Berne, Wellingsbüttel. Ohne solche Infrastrukturverbindungen, wie sie für den Autoverkehr existieren, wird der Radverkehr in Wandsbek auch in 30 Jahren noch auf dem Niveau bleiben wie derzeit.

Entscheidend ist: die Radverkehrs-Verbindungen müssen zügig, sicher und attraktiv zu befahren sein. Um das zu erreichen, werden in erheblichem Umfang Maßnahmen erforderlich sein. Um in Wandsbek auch für den Radverkehr eine bessere Infrastruktur für Stadtteilverbindungen und Schulverkehr zu erreichen, werden diese Maßnahmen auch gegen Widerstände umgesetzt werden müssen.

 

Wir bitten daher den Ausschuss zu beschließen, die Schaffung eines bezirklichen Radverkehrskonzepts auf der Basis von ReStra-Standards zu unterstützen:

-          Ausreichend Platz für Radverkehrs- (und Fußverkehrs-) Anlagen; mindestens Regelbreite nach ReStra

-          Überholmöglichkeit Fahrrad-Fahrrad wird auf mind. 80% der Streckenlänge gewährleistet

-          Sicherheit auf den Radverkehrsanlagen; gute Sichtbarkeit (freie Sichtdreiecke auf mind. 30 m) an Einmündungen, Kreuzungen und Aus- und Einfahrten

-          Für Wohnstraßen in Bezirks-Radrouten sind laut ReStra grundsätzlich die Voraussetzungen für die Einrichtung einer Fahrradstraße erfüllt

-          In Wohngebieten, Bereichen mit Geschäften, Schulen, Sportstätten usw. wird für eine angebotsorientierte Anzahl und Platzierung an Fahrradanlehnbügeln gesorgt.

-          Angestrebt wird das Erreichen der Qualitätskriterien, die vom Amt für Verkehr formuliert wurden; im Papier „Velorouten in Hamburg - Grundlagen und Leitlinien“ (FHH, Februar 2017), ggf. angepasst durch die Ausgabe der ReStra vom Juni 2022.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft wird um die Behandlung des Anliegens gebeten.

 

Anhänge

 

keine Anlage/n