Bezirkliches Nahversorgungskonzept Wandsbek - Zwischenbericht des Gutachters
- Der Planungsausschuss hat die Drucksache in seiner Sitzung am 18.07.2017 zur Kenntnis genommen und zur Kenntnisnahme in den Wirtschafts- und Verkehrsausschuss überwiesen.
Vor dem Hintergrund der „Leitlinien für den Einzelhandel“, die am 23. Januar 2014 durch die Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau beschlossen wurden, erfolgt aktuell die gutachterliche Überprüfung der Hamburger Zentrenstruktur. Im Auftrag der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) wird dabei das System der „Zentralen Standorte“, das sich aus den Darstellungen und Erläuterungen des Flächennutzungsplans ergibt, durch Erarbeitung eines gesamtstädtischen Zentrenkonzepts aktualisiert.
Parallel hierzu stellen die Bezirksämter Nahversorgungskonzepte auf. Die GMA Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH ist mit der Erarbeitung von bezirklichen Nahversorgungskonzepte für alle sieben Bezirke nach einheitlichen Maßstäben und Kriterien beauftragt.
Bisher waren die Nahversorgungszentren im Hamburger Zentrenkonzept neben den übergeordneten Zentren als sogenannte „D-Zentren“ lediglich nachrichtlich dargestellt (siehe Anlage) und hatten keine rechtsverbindlich steuernde Funktion auf der Ebene des Flächennutzungsplans. Bisher fehlte es an Nahversorgungskonzepten die in allen Bezirken nach gleichen Maßstäben parzellenscharf Nahversorgungsbereiche festlegen, die dann auch rechtsverbindlich bei der Steuerung von Einzelhandelsvorhaben wirksam werden können.
Gemäß der „Leitlinien für den Einzelhandel“ sollen in den bezirklichen Nahversorgungskonzepten
- die Standorte der Nahversorgungszentren und mögliche ergänzende Nahversorgungsstandorte, sowie
- deren räumliche Abgrenzung als „Zentrale Versorgungsbereiche“ inkl. Erweiterungsflächen
dargestellt werden, um die Grundlagen für eine wirkungsvolle bauleitplanerische Steuerung des Einzelhandels zu vervollständigen.
Die Abstimmung unter den Bezirksämtern zu den bezirklichen Nahversorgungskonzepten und mit dem Zentrenkonzept der BSW erfolgt auch prozessbegleitend und ist noch nicht abgeschlossen. Vorgesehen ist, die Konzepte regelmäßig zu aktualisieren und fortzuschreiben.
Die Gutachter werden dem Planungsausschuss einen Zwischenbericht zum bezirklichen Nahversorgungskonzept Wandsbek geben. Dargestellt werden die Zielsetzung, die Vorgehensweise sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einstufung und Abgrenzung der Nahversorgungsstandorte sowie die bisher identifizierten zentralen Versorgungsbereiche.
Der Planungsausschuss wird gebeten,
vom Zwischenbericht des Gutachters Kenntnis zu nehmen.
- Bisheriges Zentrenkonzept für Hamburg (Ausschnitt für den Bezirk Wandsbek)
- Gutachterlicher Entwurf Zentren- und Standortstruktur. Stand Juni 2017
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