21-6571

Bezirkliches Budget für Barrierefreiheit hier: Aufstockung

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 21.02.2023 Ausschuss für Haushalt und Kultur Ö 7.2

Sachverhalt

 

Mit dem Beschluss des Ausschusses für Finanzen und Kultur am 06.12.2022 wurden für das seit 2017 bestehende bezirkliche Budget für Barrierefreiheit (zwecks Teilnahme von hörgeschädigten oder gehörlosen Menschen an Sitzung der W/BV, deren Ausschüsse, weiter bezirklicher Gremien sowie an öffentlichen Veranstaltungen des Bezirksamtes Wandsbek) € 3.000 aus dem Reservierungsbeschluss für Inklusionsprojekte (Drs. 20-5403, Ziffer 3b) zur Verfügung gestellt.

Im Laufe des Monats Januar wurden aus den zur Verfügung gestellten Mitteln bereits € 2.032,03 zweckkonform ausgegeben. Im Vergleich zu den Vorjahren ist eine viel stärkere Inanspruchnahme des bezirklichen Budgets für Barrierefreiheit festzustellen. Dies erklärt sich nach unserer Einschätzung durch ein gesteigertes Interesse seitens der Öffentlichkeit an der Arbeit der bezirklichen Gremien und an bezirklichen Veranstaltungen infolge des Rückgangs der Corona-Epidemie. Auch ist tendenziell eine größere Anzahl von angebotenen Präsenz-Veranstaltungen zu beobachten, die während der Corona-Zeit ganz ausblieben oder ausschließlich digital abgehalten wurden.

Eine detaillierte Übersicht über die erfolgte Mittelverwendung im Januar 2023 ist der Anlage zu entnehmen.

Um benötigte Dienste (Schrift-, Gebärde-, Leichte-Sprache-Dolmetschen) weiterhin anbieten zu können, wird um vorsorgliche Aufstockung der Mittel gebeten. In Rücksprache mit RS sollen dafür weiterhin die zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Reservierungsbeschluss für Inklusionsprojekte (Drs. 20-5403, Ziffer 3b) verwandt werden. Die Verfügung über die Mittel aus dem o.g. Reservierungsbeschluss obliegt dem Ausschuss für Haushalt und Kultur.

 

 

Petitum/Beschluss

Der Ausschuss wird gebeten, weitere € 6.000 aus dem Reservierungsbeschluss für Inklusionsprojekte (Drs. 20-5403, Ziffer 3b) für das bezirkliche Budget für Barrierefreiheit für das Jahr 2023 zu genehmigen.

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
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