Bewirtschaftungsziele für die Osterbek mit Seebek Teil II Kleine Anfrage vom 03.12.2015
Mit der Drucksache 20-1702 hat das Bezirksamt Wandsbek mitgeteilt, dass die in der Senats-Drucksache 19/1816 (Anlage 2) genannten Bewirtschaftungsziele für die Jahre 2015 (Erreichung des guten chemischen Zustandes) und 2021 (Erreichung des guten ökologischen Potenzials) nicht erreicht werden. Ursächlich sollen die längeren Planungs- und Bauphasen sein.
Gemäß Drucksache sollen Tatbestände vorliegen, die eine Fristverlängerung ermöglichen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Vorbemerkung:
Ergänzend zur Senatsdrucksache 19/1816 wurde inzwischen die Senatsdrucksache 21/2358 zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie für den Bewirtschaftungszeitraum bis 2021 veröffentlicht.
Das Bezirksamt antwortet wie folgt: 14.12.2015
Die Bewirtschaftungsziele „gutes ökologisches Potenzial“ und „guter chemischer Zustand“ lassen sich nicht unmittelbar in Planungs- und Bauphasen abbilden. Es wird daher zugrunde gelegt, dass sich die Frage auf die in der Überschrift genannten Gewässer Osterbek mit Seebek im Bezirk Wandsbek und damit auf die in der Drucksache 20-1702 unter Ziffer 1 benannten Maßnahmen bezieht.
Für die Maßnahme 22 (Seebek – Instandsetzung der Ufer) ist die Auftragsvergabe erfolgt, die Umsetzung erfolgt wasserstandabhängig zu Beginn des Jahres 2016. Für die weiteren genannten Maßnahmen wurde die Planung noch nicht aufgenommen.
Es wirken mehre Ursachen zusammen, durch die sich die Planungs- und Baubetreuung der einzelnen begonnenen Maßnahmen reduzierte:
Bezogen auf den Bewirtschaftungszeitraum 2009 bis 2015 beträgt der Anteil vakanter Stellen in der Wasserwirtschaft durch Personalwechsel, Elternzeiten und Langzeiterkrankungen 15 %.
Die dadurch bedingten Wechsel in der Sachbearbeitung verursachten zusätzliche Einarbeitungszeiten.
Durch Notmaßnahmen wie die Erneuerung der Eilbeker Uferwand und die Teilentschlammung des Bramfelder Sees wurden Kapazitäten außer Plan gebunden.
Erhöhter Baubetreuungsaufwand für die Durchsetzung von Mängelbeseitigungsansprüchen in drei Maßnahmen binden Kapazitäten außer Plan.
Die im Zuge der Umstrukturierung 2009/2010 erfolgte Aufspaltung der Fachlichkeiten in Planungsabteilung einerseits und Bauabteilung andererseits führte zu Schnittstellenverlusten wie Zweitbefassung. Durch eine erneute Umstrukturierung wurde dies korrigiert.
Bindung von Kapazitäten durch Querschnittsaufgaben und Änderung von Prozessabläufen z. B. bei der Implementierung der Strategischen Neuausrichtung des Haushaltswesens, der Zentralisierung des Kassenwesens und der Umsetzung der Senatsrucksache Kostenstabiles Bauen.
Grundsätzlich sind wasserwirtschaftliche Baumaßnahmen sehr witterungsabhängig, sodass sich durch Hochwassereinflüsse der Baubeginn verschieben kann. Unter gleichzeitiger Berücksichtigung der naturschutzrechtlichen Belange sind die optimalen Bauzeiten im Jahreslauf beschränkt.
Entsprechend den Ausführungen in Senatsdrucksache 21/2358, Anlage 4, Seite 40 kommen grundsätzlich alle drei im Wasserhaushaltsgesetz § 29, Absatz 2 genannten Tatbestände in Frage:
Da es sich bei Osterbek und Seebek wie bei allen Hamburger Gewässern um sogenannte erheblich veränderte Wasserkörper handelt, trifft der Umstand nach Ziffer 1 zu, dass die Verbesserungen aufgrund der natürlichen Gegebenheiten nicht fristgerecht erzielt werden können. Erschwerend kommt hier hinzu, dass bundesweit Leitbilder nur auf Grundlage natürlicher Fließgewässertypen beschrieben sind, an denen sich die Zielerfüllungsgrade erheblich veränderter Fließgewässer nur bedingt bemessen lassen.
Für den Appelhoffweiher ist eine vollständige Durchgängigkeit gemäß Ziffer 2 technisch nicht durchführbar, als man dafür auf den Dauerwasserstand verzichten müsste. Insofern wird man zugunsten der bestehenden Erholungsnutzungen am Appelhoffweiher die Durchgängigkeit auf ein eingeschränktes Artenspektrum beschränken müssen, da nicht alle Fließgewässerarten, die von einer Aufstiegshilfe profitieren würden, mit den Stillgewässerbedingungen zurechtkommen.
Es würde einen unverhältnismäßigen wirtschaftlichen Aufwand bedeuten, die Sach- und Personalmittel für alle Maßnahmen auf einmal bereitzustellen. Der Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg stellt die Sachmittel dementsprechend verteilt über den Zeitraum von 2009 bis 2027 bereit.
Die Verwaltung kann in Bezug auf das Fischsterben weder eine Regelmäßigkeit bestätigen noch, dass sich das Fischsterben nachweislich auf die Einleitung von Regenwasser von Straßen zurückführen lässt. Soweit sich im Rahmen des in der Drucksache 20-1702 erwähnten Bewertungsverfahrens eine Behandlungsbedürftigkeit für die jeweilige Einleitstelle ergibt und entsprechende Behandlungsanlagen eingerichtet werden, könnte die damit verbundene Qualitätsverbesserung im begrenzten Rahmen dieses Faktors zur Verminderung der Gefahr von Fischsterben beitragen. Effekte aus der Sommertrockenheit lassen sich damit nicht eingrenzen.
Ohne Anteile der Leitungskräfte fünf Personen in 3,5 Vollzeitäquivalenten.
Zu 6. und 7.: Abschließende Angaben zu zusätzlichem Personalbedarf sind mit der gebotenen Sicherheit zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich. Zusätzliche Personalressourcen stehen dem Dezernat aktuell nicht zur Verfügung; eine Ressourcenverstärkung ist derzeit nicht absehbar.
Die in der Antwort zu 2. genannten Ursachen sind weitgehend nicht mehr akut, die genannten Vakanzen sind zurzeit ausgeglichen. Die Prozessabläufe für die neu eingeführten Verfahren etablieren sich. Nicht ausgeschlossen werden kann, dass es durch neue Notmaßnahmen zur Prioritätenverschiebung kommt.
Gegenwärtig wird geprüft, ob durch Vergabe eines Maßnahmenbündels sich der Aufwand für die Planungsbetreuung reduzieren lässt.
Das Bezirksamt hat zusammen mit der Behörde für Umwelt und Energie und der Hafencity-Universität Fördermittel beantragt, die ggf. die Finanzierung einer Stelle aus Drittmitteln zulässt. Es ist jedoch ungewiss, ob im Falle eines Zuschlages dies zur früheren Umsetzung von Maßnahmen an der Osterbek und Seebek führen kann.
keine Anlage/n