21-1350

Bewilligung von Kofinanzierungsmitteln für das ESF-Projekt Selbstlernzentrum Jenfeld Zentrum / Rahlstedt-Ost / Hohenhorst - Projektlaufzeit: 01.01.2021- 31.12.2024

Beschlussvorlage

Sachverhalt

Für die ESF-Förderperiode 2021-2027 sollen in Form einer Öffentlichen Aufforderung Projektvorschläge eingereicht werden.

Das Selbstlernzentrum (SLZ) mit Standort im ehemaligen RISE Fördergebiet Hohenhorst im Haus am See wurde bereits im Januar 2014 mit Förderung des ESF eingerichtet und seitdem vom Projektträger VHS erfolgreich betrieben (inkl. Verlängerung Förderzeitraum 2016 bis Ende 2020). In der jetzt anstehenden Förderlaufzeit von 2021 bis Ende 2024 soll das Selbstlernzentrum an seinem bisherigen Standort weiter betrieben und zusätzlich für Nutzer aus den benachbarten neuen RISE Fördergebieten Jenfeld-Zentrum und Rahlstedt-Ost geöffnet und erheblich ausgebaut werden. Gegebenenfalls sollen zusätzliche Räumlichkeiten in den Quartieren Jenfeld-Zentrum und Rahlstedt-Ost angemietet werden.

Das Fachamt Sozialraummanagement erachtet die Weiterführung und Ausdehnung des Projektes als äußerst sinnvoll.

 

Zum Projektinhalt:

Weiterbildung ist ein sehr wichtiger Faktor für Integration und Erfolg im Beruf. Gerade Personengruppen, für die eine Weiterbildung besonders wichtig wäre, sind hier jedoch stark unterrepräsentiert. Häufig fehlen Kenntnisse über Weiterbildungsmöglichkeiten oder auch positive Beispiele. Oft gab es auch in der Vergangenheit negative Lernerfahrungen im formalen Bildungssystem. Daher werden innovative Angebote gebraucht, welche die Teilnehmenden wieder an die Themen Bildung und Weiterbildung heranführen.

 

Ein Selbstlernzentrum kann eine wichtige Mittlerfunktion hin zu formalen Bildungsangeboten einnehmen und einen Beitrag zur sozialen und kulturellen Integration im Quartier leisten.

Weiterbildung ist besonders wichtig in Fördergebieten des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE), das Teil des fachpolitischen Bezugsrahmens des ESF in Hamburg ist. Zu den gesamtstädtischen Leitzielen von RISE gehört eine Verbesserung der Entwicklungsperspektiven für die Menschen im Quartier.

Das Selbstlernzentrum soll die arbeitsmarktpolitischen Entwicklungsperspektiven der Menschen in den RISE-Fördergebieten Jenfeld-Zentrum und Rahlstedt-Ost sowie im ehemaligen Fördergebiet Hohenhorst verbessern.

 

Ziele sind

  • Auf- und Ausbau niedrigschwelliger, kostenloser Bildungsangebote
  • Schaffung von Strukturen, die (Weiter-)Bildung ermöglichen.
  • Heranführung an formale Bildungsangebote
  • Entwicklung von ehrenamtlich geleiteten non-formalen und formalen Angeboten

 

Zielgruppe:

  • (Weiter-)Bildungsbenachteiligte Erwachsene
  • Menschen mit Migrations- und/oder Fluchthintergrund
  • Ältere Menschen

 

Finanzierung:

Für den Förderzeitraum 01.Januar 2021 bis 31.Dezember 2024 werden Gesamtkosten i.H.v. €440.000,-- kalkuliert (€110.000,-- p.a.), wovon €240.000,--durch den ESF getragen würden. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen sowie die Behörde für Schule und Berufsbildung sollen sich mit jeweils €90.000,-- an den Projektkosten beteiligen.

Wie in der laufenden Förderperiode ist auch für die neue Förderperiode ein Finanzierungsmittelanteil des Bezirks erforderlich. Dieser soll trotz der deutlich erhöhten Gesamtkosten weiterhin bei insgesamt €20.000,-- (€5.000,-- p.a.) liegen.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Ausschuss wird um Beschlussfassung gebeten:

 

Der Ausschuss wird für das ESF-Projekt Selbstlernzentrum um Bereitstellung von jeweils €5.000,-- p.a. aus dem Förderfonds der Bezirke für die Jahre 2021 bis 2024 gebeten.

 

Erweiterte Variante 17.04.2020

Die BSW ist am 17.04.2020 erneut auf das Bezirksamt zugekommen. Aufgrund von zu erwartender Kürzungen im ESF Bereich wird der Fördermittelanteil des ESF voraussichtlich nur 40% betragen. Hierdurch ergibt sich ein zusätzlicher Fehlbedarf i.H.v. €44.000,--. Dieser sollte nach Möglichkeit durch eine Erhöhung der Finanzierungsanteile der BSB und BSW von €24.000,-- und einer Erhöhung des bezirklichen Anteils i.H.v. €20.000,-- aufgefangen werden.

 

Unter der Berücksichtigung, dass in der neuen Förderperiode in Wandsbek zwei neue aktive RISE-Fördergebiete und ein ehemaliges Fördergebiet bedient werden, wird der Ausschuss gebeten zu prüfen, ob auch eine Bereitstellung von insgesamt €40.000,-- (entspricht €10.000,-- p.a.) aus dem Förderfonds der Bezirke für die Jahre 2021 bis 2024 gewährt werden kann.

 

Anhänge

keine Anlage/n