20-3466

Bewilligung von Ko-Finanzierungsmitteln für das ESF-Projekt Selbstlernzentrum Hohenhorst – Verlängerung der Projektlaufzeit: 01.01.2017- 31.12.2020

Beschlussvorlage

Sachverhalt

Bereits in 2014 wurden zwei Selbstlernzentren, im RISE-Gebiet Essener Straße (Langenhorn) und im RISE-Gebiet Hohenhorst, eingerichtet. Sie werden seitdem aus ESF – und Landesmitteln sowie einer Ko-Finanzierung durch den jeweiligen Bezirk gefördert.

Im September 2016 hat es durch die BASFI eine Finanzierungszusage zur Verlängerung des Projektes bis 2020 gegeben. Verlängerungsbedingung ist - wie bisher - eine Ko-Finanzierung durch den Bezirk.

 

Als Projektträger bietet die VHS das Projekt seit 01.01.2014 sinnvoll und erfolgreich im Haus am See in Hohenhorst an. Die VHS möchte das Selbstlernzentrum in Hohenhorst gern weiterbetreiben.

Von Seiten des Fachbereiches „Integrierte Stadtteilentwicklung“ wird eine entsprechende Weiterführung in Hohenhorst für sehr sinnvoll angesehen.

 

Zum Projektinhalt:

Mit den beiden Selbstlernzentren als Modellvorhaben werden sozialraumbezogen Konzepte für Maßnahmen zur Bildung, Qualifizierung und Arbeitsmarktintegration mit pädagogisch-methodisch innovativen Lernangeboten und Aktionen entwickelt, um niedrigschwellig bildungsferne und lernungewohnte Bewohnerinnen und Bewohner für das Selbstlernen zu motivieren.

 

Ziele sind

  • Etablierung von zwei, den örtlichen Gegebenheiten angepassten, Selbstlernzentren für lernungewohnte Erwachsene,
  • Einbeziehung der Lernenden in die Entwicklung von passgenauen Angeboten und Inhalten,
  • Stärkung der Lern- und Selbstkompetenzen,
  • Heranführung an non-formale Bildungsangebote als Brücke in (berufliche) Aus- oder Weiterbildung, bzw. ins Erwerbsleben,
  • Vermittlung lebenspraktischer Grundbildung (z. B. Gesundheitsvorsorge durch Ernährung und Bewegung, Selbstorganisation.

 

Zielgruppe: lernungewohnte Erwachsene

 

Bisherige Laufzeit :01.01.2014 - 31.12.2016

Laufzeit-Verlängerung:01.01.2017 - 31.12.2020

 

Finanzierung:

Das Gesamtfinanzvolumen für das Teilprojekt in Wandsbek beträgt für die nächsten 4 Jahre 173.000 EUR (bislang 130.000 EUR). Es wird im Einzelnen finanziert:

  • vom ESF86.000 EUR(bislang 65.000 EUR)
  • von der BSW34.000 EUR(bislang 25.000 EUR)
  • von der BSB  33.000 EUR(bislang25.000 EUR)

 

Bis 31.12.2016 wird ein Finanzierungsanteil in Höhe von insgesamt 15.000 EUR aus dem Förderfonds Bezirke geleistet

Für die Jahre 2017 - 2020 ist ein Ko-Finanzierungsbeitrag durch den Bezirk in Höhe von 20.000 EUR, d. h. für jedes Haushaltsjahr 5.000 EUR, erforderlich.

 

Petitum/Beschluss

Der Ausschuss wird um Beschlussfassung gebeten.

 

Anhänge

Keine Anlage/n