Bevorstehende Straßenbauarbeiten in der Rahlstedter Straße Interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE GRÜNEN
Gute Straßen, Geh- und Radwege möchten alle Verkehrsteilnehmer. Straßenbaumaßnahmen sind notwendig und treffen auch auf viel Verständnis bei allen Betroffenen, wenn zuvor gut informiert wird. Fast ein Jahr lang, seit dem 07. August 2017, fanden in dem rund 720 Meter langen Abschnitt der Rahlstedter Straße zwischen Ellerneck und Hausnummer 87 umfangreiche Leitungsarbeiten statt. Beteiligt waren 23 verschiedene Firmen, die von verschiedenen Leitungsunternehmen beauftragt wurden. Die schlechte Durchführung und Koordination der Leitungsarbeiten führte zu viel Ärger bei den Anwohnern, den Verkehrsteilnehmern und vor allem den betroffenen Gewerbetreibenden, die sich in existenzgefährdenden Situationen wiederfanden. Mehrfach wurde über Wochen auf dem gesamten Abschnitt überhaupt nicht gearbeitet. Die durchgehend eingerichtete Einbahnstraßenregelung, viele abgesperrte Vorratslagerflächen auf Parkplätzen, unvermittelt gesperrte Grundstückszufahrten, schlechte Ausschilderung und ungenügende Anliegerinformationen haben zu einem Antrag der SPD und Grünen geführt, der eine bessere Koordination insbesondere von Leitungsarbeiten in der Zukunft fordert.
Anders als bei den vorlaufenden Leitungsarbeiten wird es für die im nächsten Schritt anstehenden eigentlichen Straßenbauarbeiten im Verantwortungsbereich des LSBG eine städtische
Oberbauleitung geben, von der ein deutlich günstigerer Bauablauf zu erwarten ist. Die eigentlichen Straßenbauarbeiten werden im März 2019 beginnen und voraussichtlich bis Ende 2019 andauern. Hier gilt es jetzt für eine gute und rechtzeitige Informationspolitik im Vorfeld zu sorgen. Wegen der zahlreichen Sorgen der betroffenen Anlieger ist rechtzeitig vor Baubeginn eine Darstellung der Abläufe notwendig. Daneben sollte die städtische Oberbauleitung mit den Gewerbetreibenden im Baustellenbereich das Gespräch suchen, um im Vorfeld der Bauarbeiten mögliche Konfliktpunkte zu erkennen und den Bauablauf möglichst so gestalten zu können, dass Beeinträchtigungen so gut es geht vermieden werden.
Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss beschließen, der Bezirksversammlung alsBeschluss zu empfehlen:
Die zuständige Behörde wird gebeten,
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.