20-1865.1

Bettelampelanlagen

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

 

Der Bezirk Wandsbek weist eine Reihe von Bettelampelanlagen auf. Bei diesen Ampeln wechselt das Signal erst dann, wenn ein Fußgänger oder Radfahrer den Taster an dem Ampelmast drückt. Bei normalen Ampeln wechseln die Signale je nach Intervall. 

Mit Hilfe dieser Anlagen soll die Umwelt geschont werden, da Autos auf diese Weise nicht unnötig mit laufenden Motoren warten müssen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (Fragen 1., 2., und 4.) und die Verkehrsdirektion (Frage 3) antworten wie folgt:

 

1.)    Wie viele sogenannte „Bettelampelanlagen“ weist der Bezirk Wandsbek auf? (Die entsprechenden Standorte sind zu benennen)

In Wandsbek gibt es 15 Ampelanlagen an denen der Fuß- und Radverkehr nicht automatisch mit dem parallelen Kfz-Verkehr Grün erhält:

1.              Wandsbeker Marktstraße/W 269 Hammer Straße

2.              Saseler Chaussee/Stadtbahnstraße

3.              Robert-Schuman-Brücke/Schloßstraße

4.              Bramfelder Chaussee/Steilshooper Allee

5.              Wandsbeker Zollstraße/Holzmühlenstraße

6.              Rodigallee/Kielmannseggstraße

7.              Tonndorfer Hauptstraße/Wilsonstraße

8.              Bramfelder Chaussee/Haldesdorfer Straße

9.              Rahlstedter Weg/Alter Zollweg

10.              Poppenbütteler Weg/Ruscheweyhstraße

11.              Poppenbütteler Weg/Hummelsbütteler Weg

12.              Bovestraße/Bahngärten/Gustav-Adolf-Straße

13.              Sieker Landstraße/Neuer Höltigbaum

14.              Friedrich-Ebert-Damm/Verlegter Berner Heerweg

15.              Stein-Hardenberg-Straße/verlegte Tonndorfer Hauptstraße.

2.)    Ist der Betrieb von sogenannten „Bettelampeln“ mit Mehrkosten verbunden? Wenn ja, in welcher Höhe pro Ampelanlage?

Seit einigen Jahren erhalten Ampelanlagen mit Anforderungstastern grundsätzlich eine Blindenakustik. Somit fallen keine zusätzlichen Mehrkosten an, weil der Anforderungstaster sowohl für die Anforderung der Blindenakustik, sowohl auch für die Anforderung des optischen Grüns verwendet wird.

3.)    Unterscheiden sich die Unfallzahlen von sogenannten „Bettelampeln“ von den nach Intervallen gesteuerten Ampelsystem? (Wenn ja, sind die Zahlen beizulegen)

Unfallzahlen im Sinne der Anfrage werden weder von sogenannten „Bettelampeln“ noch von nach Intervallen gesteuerten Ampelsystemen erhoben. Ein Vergleich ist daher nicht möglich.

4.)    Ist die Inbetriebnahme von weiteren Bettelampeln angedacht? Wenn ja, welche und mit welcher Begründung?

Es ist beabsichtigt an der Ampelanlagen Tonndorfer Hauptstraße/ Jenfelder Allee auch Signalprogramme vorzusehen, an denen der Fuß- und Radverkehr nicht immer automatisch mit dem parallelen Kfz-Verkehr Grün erhält. Vor dem Hintergrund komplexer Verkehrsabläufe ist es zum Nutzen aller Verkehrsteilnehmer an dieser Lichtsignalanlage sinnvoll, flexible Verkehrssteuerungen vorzusehen, die vorausschauend auf die unterschiedlichen Verkehrsverhältnisse einstellt werden können. Dadurch kann der Verkehrsfluss in den umliegenden Straßen optimiert werden. Die positiven Auswirkungen sind eine Minimierung der Wartezeiten für alle Verkehrsteilnehmer, sowie ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz durch die Reduzierung der Umweltbelastungen.

 

 

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