Beteiligung des bezirklichen Sportstättenbeirats stärken! Interfraktioneller Antrag aller Fraktionen der Bezirksversammlung, angemeldet zur Debatte von der Grünen-Fraktion
Zum 01.01.2013 ging die Aufgabe des Sportstättenbaus gemäß Senatsbeschluss auf die Bezirke über. In der "Vereinbarung Bezirklicher Sportstättenbau" vom 03.04.2013 verständigten sich die Bezirke auf die Schaffung eines Fachamtes Bezirklicher Sportstättenbau, welches im Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt des Bezirksamtes Hamburg-Mitte angesiedelt ist.
Die Bezirke verständigten sich über das Verfahren zur Verteilung der zur Verfügung stehenden Investitionsmittel und die Schaffung eines "Überbezirklichen Beirates Sportstättenbau", durch welchen die Beteiligung der betroffenen Bezirksversammlungen und ihrer Ausschüsse an der Aufgabenwahrnehmung sichergestellt werden soll.
Die Bezirke entsenden grundsätzlich die/den Vorsitzenden der Bezirksversammlung und des zuständigen Fachausschusses in den Beirat. Von einer Öffnungsklausel hinsichtlich der Zusammensetzung hat der Bezirk Wandsbek insoweit Gebrauch gemacht, dass die Bezirksversammlung bisher je eine/n Vertreter/in der größten Regierungs- und Oppositionsfraktionen entsendet. Vertreter anderer Fraktionen wurden regelhaft mit der Wahrnehmung einer Stellvertretung beauftragt.
Der Beirat und seine Legitimation sind seit seiner Konstituierung Gegenstand bezirklicher Diskussionen. Einerseits wird die Notwendigkeit einer überbezirklichen Wahrnehmung dieser Aufgabe als sinnvoll angesehen, andererseits ist der Beirat nicht in der Lage die Vielfalt der durch das Volk gewählten und demokratisch legitimierten Abgeordneten und ihrer Fraktionen abzubilden. Weiterhin sind stellvertretende Mitglieder in der Möglichkeit der Teilnahme an den Sitzungen des Gremiums eingeschränkt und am Informationsfluss suboptimal beteiligt.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
keine Anlage/n
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