20-2359

Beteiligung der Bezirksversammlungen durch die Wahlkreiskommission zur Wahlkreiseinteilung für die Bezirksversammlungswahlen 2019

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Die Wahlkreiskommission der Hamburgischen Bürgerschaft hat die Aufgabe, für die Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft und für die Wahl zu den Bezirksversammlungen jeweils über Änderungen der Wahlberechtigtenzahlen im Wahlgebiet zu berichten und darzulegen, ob und welche Änderungen der Wahlkreiseinteilung oder der Sitzverteilung auf die Wahlkreise sie im Hinblick darauf für erforderlich hält (vgl. § 18 Abs. 6 Bürgerschaftswahlgesetz - BüWG; für die Bezirksversammlungswahl i.V.m. § 1 Abs. 1 Bezirksversammlungswahlgesetz - BezVWG). Die Berichte hat die Wahlkreiskommission der Bürgerschaft innerhalb von 27 Monaten nach Beginn der jeweiligen Wahlperiode zu erstatten (§ 18 Abs. 7 BüWG).

 

 

Die Wahlperiode der Bezirksversammlungen ist nach § 4 Abs. 2 Satz 1 Bezirksverwaltungsgesetz an die Wahlperiode des Europäischen Parlaments gekoppelt, die mit der konstituierenden Sitzung am 1. Juli 2014 begonnen hat. Die Kommission muss daher ihren Bericht zur Wahlkreiseinteilung für die Wahl zu den Bezirksversammlungen bis zum 1. Oktober 2016 der Bürgerschaft zuleiten.

 

Der Vorsitzende der Wahlkreiskommission hat mitgeteilt, dass nach der gegenwärtigen groben Zeitplanung folgende Zeiträume für die Beteiligung der Bezirksversammlungen vorgesehen sind:

 

-          Anfang April 2016: Beteiligung der Bezirksversammlungen zum Vorschlag der Wahlkreiskommission über erforderliche Veränderungen bei der Wahlkreiseinteilung (Frist 6 Wochen)

 

-          Mitte Juli bis Ende August 2016: Beteiligung der Bezirksversammlungen zu dem Berichtsentwurf der Wahlkreiskommission.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

 

 

 

Anhänge

keine Anlage/n