20-3243

Bessere Voraussetzungen für den Hol- und Bringverkehr vom und zum Bahnhof Rahlstedt schaffen Antrag der SPD-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

 

Bürgerinnen und Bürger beklagen die unzureichenden Möglichkeiten zum Abholen und Bringen von Fahrgästen am und zum Bahnhof Rahlstedt, insbesondere mit Blick auf mobilitätseingeschränkte Fahrgäste. Das Thema war 2014/2015 schon einmal Gegenstand der Erörterung im Regionalausschuss Rahlstedt (Drucksachen 20-0489(.1) und 20-0677).

 

Der Hinweis der Polizei, dass Bushaltestellen zum kurzfristigen Halten genutzt werden dürfen und sich zwei solcher Bushaltestellen am Beginn der Busumfahrung befinden, ist theoretisch richtig, aber hier leider nicht praxistauglich. Denn dann, wenn die vorhandenen Parkstände in der ZOB-Umfahrt (hier gilt eine Parkscheibenregelung für 2 Stunden), die die Polizei ebenfalls zum Kurzzeitparken, Be- und Entladen, Ein- und Aussteigen empfiehlt, am häufigsten belegt sind, ist auch der größte Betrieb auf dem ZOB. Kraftfahrer kommen deshalb glücklicherweise gar nicht auf die Idee, an den beiden Bushaltestellen zu halten, was in Bezug auf mobilitätseingeschränkte Fahrgäste zudem eine gewisse Aufenthaltszeit mit sich bringen kann, denn sie würden, solange sie dort mit ihrem Wagen stehen, ein erhebliches Hindernis für ankommende Busse darstellen, für die in Spitzenstunden die beiden Ankunfts-Bushaltestellen schon heute zu klein dimensioniert sind. Denkbar wäre hingegen die Nutzung der Bushaltestelle im Doberaner Weg, was zudem für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste den Vorteil hätte, dass der Aufzug zum Bahnsteig ebenerdig erreicht werden kann. Allerdings ist die Zufahrt zu den Bushaltestellen im Doberaner Weg nur für den HVV-Verkehr freigegeben, so dass diese Option derzeit ausscheidet.

 

So bleibt vor allem die Forderung, zwei Stellplätze vor Beginn des Taxistandes mit einem eingeschränkten Haltverbot zu beschildern, was ein Kurzzeitparken einschließlich Be- und Entladen, Ein- und Aussteigen ermöglichen würde und so auch dem Hol- und Bringverkehr zum und vom Bahnhof Rahlstedt, insbesondere mit Blick auf mobilitätseingeschränkte Fahrgäste, zu Gute käme. Den Hinweis der Polizei, Bushaltestellen dürften zum kurzfristigen Halten genutzt werden, aufgreifend, wäre zudem zu prüfen, ob diese Möglichkeit nicht besser an der Bushaltestelle im Doberaner Weg ermöglicht werden sollte.

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Rahlstedt beschließen, der Bezirksversammlung als Beschluss zu empfehlen:

 

Der zuständigen Behörde wird empfohlen, mit Blick auf den Hol- und Bringverkehr zum Bahnhof Rahlstedt, insbesondere für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste, aber nicht beschränkt darauf, zwei Stellplätze vor Beginn des Taxistands in der ZOB-Umfahrt mit einem eingeschränkten Haltverbot auszuweisen, um so diese Stellplätze insbesondere für den Hol- und Bringverkehr vom und zum Bahnhof Rahlstedt vorzuhalten. Zudem sollte geprüft werden, ob die Bushaltestellen im Doberaner Weg gemäß dem Hinweis der Polizei für den Hol- und Bringverkehr geöffnet werden können.

 

 

Anhänge

keine Anlage/n