Bessere Standorte für die Lichtmasten auf dem Platz "Bei den Wandseterrassen" Anfahrtschutz für die Lichtmasten auf den Wandseterassen, der Schweriner Straße und der Rahlstedter Bahnhofstraße Beschlüsse der Bezirksversammlung vom 25.02.2016 (20-2378.1) und 12.05.2016 (20-2745.1)
Folgende Beschlüsse wurden gefasst:
(Beschluss 1) Die zuständige Behörde wird gebeten, zu prüfen, ob es auf dem Platz „Bei den Wandseterrassen“ sicherere Standorte für die Lichtmasten gibt. Hilfsweise wird die Verwaltung um Prüfung gebeten, ob eine Sicherung der Lichtmasten durch einen Aufprallschutz möglich ist.
(Beschluss 2) Die Verwaltung wird gebeten, alle Lichtmasten in der Schweriner Straße und der Rahlstedter Bahnhofstraße auf Schäden zu überprüfen. Ferner wird gebeten, entsprechende
Sicherungsmaßnahmen gegen weitere Beschädigungen wie Um- oder Anfahren durch einen
geeigneten Anfahrschutz zu prüfen und ggf. vorzunehmen. Dabei sollen stadtgestalterische
angemessene Lösungen gefunden werden.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Der für die Öffentliche Beleuchtung zuständige Landesbetrieb für Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) sowie das Bezirksamt untersuchen die Schäden an den Lichtmasten. Das Bezirksamt erarbeitet zurzeit gestalterisch ansprechende Lösungen für einen Anprallschutz.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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