20-6491

Bessere Parkraumnutzung im Bergstedter Ortskern Beschluss der Bezirksversammlung vom 06.09.2018 (Drs. 20-6020.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die Bezirksversammlung bittet die zuständigen Behörden zu prüfen

  1. wo im Bergstedter Ortskern zeitbegrenztes Parken eingeführt werden kann (z. B. Bergstedter Markt 3-13, Bergstedter Kirchenstraße zwischen Bergstedter Chaussee und Wohldorfer Damm) und wo behindertengerechte Parkplätze eingerichtet werden können.
  1. ob im Rahmen der Baumaßnahme „Sanierung der Bergstedter Chaussee“ im Bereich ab Alte Schmiede bis Volksdorfer Damm nicht doch weitere Parkplätze geschaffen werden können.

Dem Regionalausschuss möge zeitnah berichtet werden.

Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport (BIS) / Polizeikommissariat 35 (PK 35) zu Ziffer 1 und 2 des Petitums:

zu 1.:Aktuell sind im Bergstedter Ortskern in den Straßen Volksdorfer Damm und Wohldorfer Damm Parkstände mit einer Parkscheibenregelung vorhanden. Allgemeine barrierefreie Parkplätze gibt es hier nicht. Nach hiesigen Erkenntnissen gibt es zurzeit keinen Parkplatzmangel für Kunden der Geschäfte im Bergstedter Ortskern.

Vor der Anordnung weiterer barrierefreier Parkplätze oder solcher mit Parkscheibenregelung wird die Straßenverkehrsbehörde am PK 35 die Verkehrssituation im fraglichen Bereich nach der Grundinstandsetzung der Bergstedter Chaussee zunächst beobachten.

Ein konkreter Termin für diese Baumaßnahme ist hier noch nicht bekannt.

zu 2.:Die Planung und Durchführung der anstehenden Baumaßnahme Bergstedter Chaussee fällt in die Zuständigkeit des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG).

Bei Ausweisung neuer Parkflächen auf Liegenschaften oder Straßenteilen des Bezirks ist das Bezirksamt Wandsbek zu beteiligen.

Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) zu Ziffer 2 des Petitums:

In die Planungen sind auch Anregungen und Hinweise aus der Bürgerbeteiligung eingeflossen und abgewogen worden. Mit dieser Planung werden die konkurrierenden Belange der unterschiedlichen Nutzerinnen und Nutzer angemessen berücksichtigt. Weitere Parkplätze können nur auf Kosten vorhandener Baumstandorte sowie berechtigter Belange des öffentlichen Personennahverkehrs und der Fußgängerinnen und Fußgänger geschaffen werden.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Anhänge

keine Anlage/n

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.