Besondere Instrumente des Baugesetzbuches (BauGB) - Referentenvortrag der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW)
In der Sitzung des Ausschusses am 21.01.2020 ist anlässlich des Hinweises auf die durch den Senat kürzlich erlassene Verordnung über die Begründung eines Vorkaufsrechtes nach § 25 BauGB (HmbGVBl. Nr. 3 vom 17. Januar 2020, S. 45), und unter Bezugnahme auf das Internationale Bauforum 2019 „Magistralen“ aus der Mitte des Ausschusses der Wunsch geäußert worden, dass die BSW insbesondere die Instrumente
- Besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB
- Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen nach §§ 136 ff. BauGB
- Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen nach §§ 165 ff. BauGB
vergleichend im Ausschuss darstellen möge.
Referentinnen bzw. Referenten der BSW werden in der Ausschusssitzung vortragen.
Der Planungsausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
keine Anlage/n