Besondere Betroffenheit vom Neubau der S-Bahnlinie S4 Ost Abschnitt 1 Stellungnahme zur Eingabe
Der Hauptausschuss hatte die Bezirksverwaltung um Stellungnahme zu der Eingabe Drs.20-5820 gebeten.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
zu Ziffer 1.
Das Bezirksamt sowie die BWVI und die DB sehen seit Jahren die Notwendigkeit des Fortbestehens der Querungsmöglichkeit im Zuge der Straße Schloßgarten. Bereits im ersten Planfeststellungsverfahren gab es Untersuchungen zu den Verkehrsströmen, diese hat gezeigt, dass eine nicht barrierefreie Querung an dieser Stelle sinnvoll ist. In dem ersten Planfeststellungsverfahren wurde das öffentliche Interesse (Aufrechterhaltung einer Querung) höher gewichtet als das private Interesse (Beeinträchtigung des Eigentum). Im jetzigen Planfeststellungsverfahren ist aus der ursprünglich geplanten Brücke ein Unterführungsbauwerk entstanden, um die neue Haltstelle anbinden zu können. Die Bezirkspolitik war in die Planverfahren eingebunden.
Zu Ziffer 2.
Das Bezirksamt sieht den Verbindungsweg parallel zur S-Bahntrasse als nicht zwingend notwendig an, wenn es alternative fachgerechte Planungen (insbesondere Wendemöglichkeiten in den Straßen Claudiusstraße und Schloßgarten) gibt. Es entscheidet jedoch nicht das Bezirksamt, sondern das Eisenbahnbundesamt über das Planfeststellungsverfahren. Der Petent sollte gebeten werden, sein Anliegen in das dortige Verfahren einzubringen. Die von dem Petenten angesprochene Alternative ist dem Bezirksamt nicht bekannt.
Der Hauptausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
keine Anlage/n
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