21-0862

Beschilderung von Sackgassen Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

 

Der § 42 ( Richtzeichen ) der Straßenverkehrsordnung enthält unter anderem die Beschilderung von Sackgassen durch das Zeichen 357 .

Das Zeichen 357 wird häufig auch dann aufgestellt, wenn es am Ende der Sackgasse einen  Durchgang  für Fußgänger und /oder Radfahrer  gibt.

Auch ortsunkundige Fußgänger und Radfahrer möchten gerne  kurze und schöne Wegstrecken benutzen.

 

Der Regionalausschuss Alstertal möge beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

   Die zuständige Fachbehörde und das Bezirksamt werden gebeten,  

 

1). Die Sackgassen deutlich zu identifizieren, die trotz des Zeichens 357 einen

     öffentlichen Durchgang besitzen.

 

2). Die Sackgassenbeschilderung mit dem Zusatzschild

     „Durchgang für Fußgänger und Radfahrer möglich“ zu versehen.

 

Anhänge

keine Anlage/n