Beschilderung von Sackgassen Antrag der CDU-Fraktion
Der § 42 ( Richtzeichen ) der Straßenverkehrsordnung enthält unter anderem die Beschilderung von Sackgassen durch das Zeichen 357 .
Das Zeichen 357 wird häufig auch dann aufgestellt, wenn es am Ende der Sackgasse einen Durchgang für Fußgänger und /oder Radfahrer gibt.
Auch ortsunkundige Fußgänger und Radfahrer möchten gerne kurze und schöne Wegstrecken benutzen.
Der Regionalausschuss Alstertal möge beschließen:
Die zuständige Fachbehörde und das Bezirksamt werden gebeten,
1). Die Sackgassen deutlich zu identifizieren, die trotz des Zeichens 357 einen
öffentlichen Durchgang besitzen.
2). Die Sackgassenbeschilderung mit dem Zusatzschild
„Durchgang für Fußgänger und Radfahrer möglich“ zu versehen.
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
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