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Beschilderung der Gehwege im Parkgelände der Freien und Hansestadt Hamburg im Stadtteil Oldenfelde Kleine Anfrage vom 24.07.2020

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

 

Im Bebauungsplan Rahlstedt 83 / Farmsen-Berne 23 befindet sich zwischen der Stargarder Straße im Norden und dem Rahlstedter Weg im Süden eine Parkanlage der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH). In die Parkanlage sind laut Bebauungsplan Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen integriert.  Diese Grünflächen gehören zum überörtlichen Grünzug Berner Au. Innerhalb der Parkanlage befinden sich Gehwege, die bereits auf dem Bebauungsplan eingezeichnet wurden.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt:      03.08.2020

 

  1. Wer ist für die Verkehrssicherheit der Wege und der Grünanlagen und die damit verbundene Beschilderung in der Parkanlage der FHH zuständig?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Für die Verkehrssicherheit der Wege und Grünanlagen sowie ggf. notwendige Beschilderungen ist der jeweilige Grundstückseigentümer zuständig. Die genannten Flächen befinden sich in verschiedenen städtischen Grundvermögen, sowie im Bereich des Rahlstedter Weges im Privateigentum.

 

  1. Wer trägt die Kosten für die Beschilderung?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Der jeweilige Grundstückseigentümer.


 

  1. Wer genehmigt die Beschilderung?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Im Falle eines Genehmigungserfordernisses: Der jeweilige Grundstückseigentümer.
 

  1. Wer ist für die Kontrolle der Beschilderung zuständig?
     
  2. Wer ist für die Pflege (u.a. Grünschnitt, Gehwege) der Parkanlage zuständig und wer kontrolliert die Pflege und den Zustand von diesem Teilabschnitt des überörtlichen Grünzug Berner Au?
     

Bezirksamt Wandsbek zu den Fragen 4. und 5.:

Der jeweilige Grundstückseigentümer.

 

  1. Wer bearbeitet die Meldungen über den Melde-Michel, wenn Bürger Schäden (z.B. an der Beschilderung) in der Parkanlage melden und wer ist für die Beseitigung der Schäden zuständig?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Meldungen im sogenannten Melde-Michel, welche Flächen im Eigentum des Bezirksamtes betreffen, werden an das Bezirksamt weitergeleitet. Im Übrigen siehe Antworten zu den Fragen 2. bis 5.
 

  1. Wer genehmigt zusätzliche Zäune z.B. zwischen Gehweg an der Berner Au und dem Eingang des Sportplatzes am Fahrradstellplatz?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Im Falle eines Genehmigungserfordernisses: Der jeweilige Grundstückseigentümer.
 

  1. Wer würde die Kosten für diesen zusätzlichen Zaun tragen?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Siehe zu Frage 2. bis 5.

 

Anhänge

 

Foto_Hinweisschild am Eingang zum Hanni-Park