Berücksichtigung der Schwellenhöhe an den Überwegen für Fußgänger an der Kreuzung Saseler Chaussee / Stadtbahnstraße - Hamburg-Sasel Eingabe Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
Die Eingabe wurde in der Sitzung des Hauptausschusses am 05.09.2016 beraten und in den Wirtschafts- und Verkehrsausschuss überwiesen. Zeitgleich wurde die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation um Stellungnahme zu den Einlassungen der Eingabe gebeten.
Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation:
Die Eingabe beinhaltet im Wesentlichen eine Beschwerde über die Bordhöhen an der Einmündung der Straße „Eekbusch“ in die Stadtbahnstraße.
Gemäß Ausführungsplanung wurden im Bereich der Gehwegbeziehung an der Stadtbahnstraße Bordsteinabsenkungen in Höhe von 3 cm gebaut (Regelhöhe 12 cm). Dies entspricht den Regeln der noch geltenden „Planungshinweise für Stadtstraßen in Hamburg (PLAST)“ und stellt ein Kompromiss zur Berücksichtigung der unterschiedlichen Anforderungen von sehbehinderten Menschen (möglichst gut ertastbarer Bord in mindestens 6 cm Höhe) und mobilitätseingeschränkten Personen (möglichst höhengleiche Querungen ohne Bord) dar. Nach zwischenzeitlicher behördeninterner Abstimmung soll eine in der PLAST aufgeführte Sonderbauweise als Regelbauweise gebaut werden. Diese beinhaltet eine Trennung in einen Bereich mit einem vollständig auf 0 cm abgesenkten Bord und einen Bereich mit einem 6 cm hohen Bord.
Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) wird den Einmündungsbereich der Straße „Eekbusch“ in die Stadtbahnstraße entsprechend der vorgenannten neuen Regelbauweise umbauen.
Der Wirtschafts- und Verkehrsausschuss nimmt Kenntnis.
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