Berner Chaussee: Baumschäden durch parkende Fahrzeuge Kleine Anfrage vom 17.07.2023
Mit einem Aushang seitens des Bezirksamtes Wandsbek und PK 36 wurden Bewohner, Angehörige, Mitarbeiter, Hausleitung, externe Ärzte, Reha-Beauftragte und weitere Hausbesucher des Theodor-Fliedner-Hauses/TFH (Einrichtung für Senioren und Pflegeheim für u.a. an Demenz Erkrankte) darüber in Kenntnis gesetzt, dass die bisher genutzten Parkstände zwischen den Bäumen nicht mehr zur Verfügung stehen. Bisher war Parken möglich und mit Verkehrszeichen 315 StVO („Parken auf Gehwegen ganz in Fahrtrichtung rechts“ ) erlaubt.
Unter anderem wurde im aktuellen Aushang darauf verwiesen, dass das Parken die Bäume schädigen würde.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 24.07.2023
Vorbemerkung:
Die Abordnung der Parkstände erfolgte durch das zuständige Polizeikommissariat, da die Anfahrt der Parkstände über den vorhandenen baulichen Radweg und den Gehweg erfolgte. Dies ist nach der derzeitigen Rechtsprechung nicht zulässig.
Ein regelkonformes anordnungsfähiges Parken kann in dem derzeitigen Fahrbahnquerschnitt nicht hergestellt werden, da die Anfahrt der Parkstände von der Fahrbahn aus erfolgen muss.
Möglichkeiten zum dauerhaften Abstellen von Fahrzeugen haben Eigentümerinnen und Eigentümer grundsätzlich auf Privatgrund herzustellen. Auf öffentlichem Grund können Parkstände nicht für die ausschließliche Nutzung durch Anliegerinnen und Anlieger hergestellt werden, sondern dienen grundsätzlich allen Verkehrsteilnehmenden zum vorgesehenen Zweck des temporären Verweilens. Sie können auch immer nur dort hergestellt werden, wo die räumlichen Bedingungen dieses ermöglichen.
Bezirksamt Wandsbek:
Dem Bezirksamt liegen zu diesem vor Jahrzehnten aufgestellten Verkehrszeichen keine Unterlagen (z.B. seinerzeitige Anordnung durch die zuständige Verkehrsbehörde) mehr vor.
Bezirksamt Wandsbek:
Zu 2. – 7.: Siehe Vorbemerkung
keine Anlage/n
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