20-2570.1

Bergstedter Feldmark unter Landschaftsschutz stellen Beschlussvorlage des Regionalausschusses Walddörfer

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

-          Einstimmiger Beschluss vom 08.09.2016

 

-          Urspr. Antrag der CDU-Fraktion

 

Der Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz hat die Vorlage in seiner Sitzung am 12.07.16 beraten und mit der Empfehlung, dem Antrag zu zustimmen an den Regionalausschuss Walddörfer überwiesen.

 

Der Regionalausschuss Walddörfer hat sich in seiner letzten Sitzung am 31.03.2016 mit der Eingabe 20-2079 sowie der dazugehörigen Mitteilung 20-2555 der BUE befasst. Die Stellungnahme der BUE wurde als unzureichend kritisiert. Es wurde mehrheitlich beschlossen, den vorliegenden Antrag in den UGV zu überweisen mit der Bitte, von der BUE eine konkrete Aussage zur tatsächlichen Güte der Flächen einzuholen. Erst nach einer entsprechenden Stellungnahme soll eine Entscheidung zur Unterschutzstellung getroffen werden.

 

Entgegen der Stellungnahme der Behörde für Umwelt und Energie sieht es der Regionalausschuss als notwendig an, die vom Botanischen Verein zu Hamburg e.V. vorgeschlagene Ausweisung der Bergstedter Feldmark als Landschaftsschutzgebiet zu unterstützen und voranzutreiben. Diese Fläche war im Gegensatz zu vielen anderen, die gerade unter Schutz gestellt werden, bereits Gegenstand von Untersuchungen für die Einrichtung von Flüchtlingsunterkünften und sollte nicht zu einem späteren Zeitpunkt sondern so schnell wie möglich unter Landschaftsschutz gestellt werden.

 

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung unterstützt die Eingabe des Botanisches Vereins, die bislang nicht unter Landschaftsschutz stehenden Flächen der Bergstedter Feldmark mit einer zeitgemäßen Verordnung unter Landschaftsschutz zu stellen. Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass diese Ausweisung im Rahmen der bestehenden Schutzgebietskonzeption der Behörde für Umwelt und Energie umgesetzt wird.

 

Anhänge

keine Anlage/n