21-0458.1

Bereitstellung von Projektentwicklungs- und -begleitungskosten für einen Anbau an der IG Lentersweg, Flughafenstraße 91 Beschlussvorlage des Ausschusses für Haushalt, Sport und Kultur

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

-          Ursprüngliche Vorlage (Drs. 21-0458) im Ausschuss für Haushalt, Sport und Kultur am 26.11.2019

-          Einstimmig aus dem Quartiersfonds 2020 geändert beschlossen, vorbehaltlich der Bereitstellung der Gelder durch die Finanzbehörde

 

 

Mit Drs Nr. 20-7546.1 hat die Bezirksversammlung die Verwaltung gebeten u.a. zu prüfen, welche baulichen und personellen Mehrbedarfe der IGL bereits bestehen und in absehbarer Zukunft entstehen.

 

Die Verwaltung hat mit dem Träger zuletzt am 30.04.2019 ein Gespräch geführt, um die Sachlage zu erörtern. Der Mehrbedarf wird im Folgenden dargestellt.

 

Die IGL macht für den Stadtteil Hummelsbüttel ein sehr breit aufgestelltes Angebot in den Bereichen Kultur und Bewegung. Darüber hinaus gibt es ein stark ausdifferenziertes und breites Angebot der offenen Kinder- und Jugendarbeit. In diese Angebote werden zum Teil die Eltern mit einbezogen.

 

Diese breite Angebotsvielfalt macht ein ausgeklügeltes Raum- und Nutzungsprogramm erforderlich. Eine Parallelnutzung der unterschiedlichen Nutzer- und Altersgruppen ist aufgrund der gegenwärtig sehr beengten Räumlichkeiten nicht möglich, sodass die Angebote für die einzelnen Gruppen zeitlich nur sehr eingeschränkt erfolgen können. Für die Jugendlichen und Jungerwachsenen sind gegenwärtig insgesamt nur 15 Stunden pro Woche vorgesehen. Damit kann der Bedarf im Stadtteil bereits jetzt nicht voll gedeckt werden. Hinzu kommt, dass sich die Jugendlichen und Jungerwachsenen die Räumlichkeiten nicht zu Eigen machen können, da sie nur eine von mehreren Nutzergruppen sind und somit die Räume nicht nach ihren Vorstellungen gestalten können.

 

Die gegenwärtigen Raumprobleme beruhen nicht auf Fehlplanungen bei der Konzeptionierung, sondern sind Resultat eines Kompromisses, den Verwaltung und die IGL seinerzeit eingegangen sind. Aufgrund von knappen finanziellen Ressourcen stand die IGL zum Zeitpunkt der Planungen vor der Entscheidung, keine Einrichtung zu bauen oder eine kleine Einrichtung mit den genannten Einschränkungen zu errichten. Der Bedarf ist seit der Planung und Errichtung des bestehenden Gebäudes noch einmal deutlich gestiegen. In der Zwischenzeit sind in unmittelbarer Nähe zur Einrichtung die Unterkunft für Geflüchtete am Lademannbogen (mit 158 Plätzen), die UPW Ohkamp (mit 550 Plätzen, davon 275 Kinder) und das Bauvorhaben Hummelsbüttel 30 (mit über 170 Wohneinheiten) hinzugekommen. Entsprechend ist der Bedarf an Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit noch einmal deutlich gestiegen.

 

 

Der Bevölkerungsstand in Hummelsbüttel ist nach aktueller Datenlage seit 2016 gestiegen: Bevölkerungsstand 2016: 17.655 Personen, Bevölkerungsstand 2018: 18.464 Personen. Ein weiterer Anstieg ist prognostizierbar. Die Tendenz der Steigerung des Bevölkerungstandes wirkt sich auch auf die Anzahl der 0- bis 17-jährigen Personen im Stadtteil aus. Im Vergleich zu 2016 leben rund 300 Kinder und Jugendliche mehr in Hummelsbüttel. Nach dem Wandsbeker Algorithmus, welcher Nachfrage und Angebot gegenüberstellt, liegt Hummelsbüttel bei einem Bedarfsdruck von über 50 % und auf Rang 8 der Wandsbeker Sozialräume.

 

  • Grundstücksfläche für einen möglichen Anbau:

Ein Anbau sollte auf dem hinteren Grundstücksareal entstehen, er kann ggf. auch auf das nördlich anliegende Grundstück des Bezirksamtes erweitert werden. 

 

  • Konzeptionelle Änderungen:
    Durch eine Erweiterung der Raumkapazitäten haben Jugendliche und Jungerwachsene fünf Tage in der Woche  Räumlichkeiten, die sie nutzen und selbst gestalten können – parallel zu den Angeboten für die Schulkinder und Familien im Bestandsbau. Darüber hinaus können andere Nutzergruppen einbezogen werden.

 

  • Zu- und Abwasserleitungen im Anbau:

Erst die vollständige Trennung der unterschiedlichen Nutzergruppen macht einen Einbau von Toiletten und Küche im Anbau notwendig.

 

 

Die Verwaltung wurde in der o.g. Drucksache ferner gebeten, in Absprache mit dem Vorstand der IGL ein Konzept und einen Zeitplan für eine bauliche Erweiterung abzustimmen.

 

Die Möglichkeit eines erhöhten Raumbedarfs wurde in Richtung Verwaltung erstmals Ende 2016 formuliert. Im Frühjahr 2019 wurden die Vorstellungen für einen Anbau bzw. Erweiterungsbau vor dem Hintergrund der oben genannten Verdichtung im Umfeld der IGL präzisiert. Die Überlegungen sehen einen zusätzlichen Raumbedarf von etwa 270 qm vor. Die Gesamtkosten für das aktuelle Bauvorhaben werden auf etwa 1,145 Mio. € geschätzt. Diese Daten beruhen auf einem vorläufigen und noch sehr grobkörnigen Raumkonzept. Eine Feinplanung mit entsprechender Herstellung einer Kostenunterlage nach DIN 276 sowie eines Zeitplanes setzen einer professionelle Architekten/Ingenieursplanung voraus. 

 

Mit dieser Drs. sollen die für eine solche solche Planung notwendigen Mittel eingeworben werden. Sobald der IGL Mittel für eine professionelle Planung eines Raumkonzeptes bewilligt werden, wird diese in Auftrag gegeben. Das Gleiche gilt auch für den weiter an die Verwaltung gerichteten Prüfauftrag zu ermitteln, welche investiven und konsumtiven Mehrbedarfe durch einen Erweiterung entstehen und diese dem für Stadtteilkultur zuständigen Ausschuss, ersatzweise dem Hauptausschuss, mitzuteilen.

 

Eine Aufteilung der investiven und konsumtiven Mehrbedarfe ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur insoweit ermittelbar, als nachfolgend die strukturellen konsumtiven Mehrausgaben für den Betrieb einer erweiterten Einrichtung geschätzt werden können. Inwieweit die bisher grob geschätzten Baukosten von ca.1.145 Mio € vollumfänglich investiv anfallen, muss einer professionellen Planung der einzelnen Maßnahmen vorbehalten bleiben. Dabei ist insgesamt auch zu berücksichtigen, dass  sich die Daten vor dem Hintergrund rapide ansteigender Baukosten noch verändern werden.

 

Die zusätzlichen Betriebskosten werden auf ca. 100.000,- € jährlich geschätzt.

Diese setzen sich wie folgt zusammen:

 

Zusätzliche Erzieherstelle

55.000 €

Honorarmittel

7.500 €

Sachmittel

7.500 €

Betriebskosten

30.000 €

SUMME

100.000 €

 

Die Betriebskosten werden so stark steigen, weil die IGL bisher an die Versorgungsleitungen der Schule angebunden war und damit auch keine Kosten für die Ver- und Entsorgung zahlen musste. Mit Abriss der Schule wird die IGL an eigene Versorgungsleitungen angeschlossen werden und hierfür die Kosten selbst tragen müssen. Die Mehrkosten sind daher nur zu einem Teil auf den Neubau zurückzuführen.

 

Sofern der Quartiersfonds in der gegenwärtigen Höhe Bestand haben wird, ist eine Förderung hieraus möglich.

 

Um sich der Umsetzung dieses Vorhabens nähern zu können, benötigt die von einem ehrenamtlichen Vorstand geführte IG Lentersweg Beratung, Begleitung und fachliche wie auch baufachliche Unterstützung. Diese zielt in einem weiteren Handlungsradius auf folgende Maßnahmen der Projektsteuerung außerhalb der DIN 276:

 

  • Ermittlung der optimalen konzeptionellen und baulichen Erweiterung der IG Lentersweg einschließlich Erörterung der implizierten pädagogischen Fragestellungen
  • Erstellung eines Nutzungs- und Raumkonzepts
  • Entwicklung und Umsetzung einer geeigneten Beteiligungs-, Prozess- und Kommunikationsstruktur
  • Durchführung von Beteiligungsformaten und einer begleitenden Öffentlichkeitsarbeit
  • Finden einer geeigneten Übergangslösung für die Bauzeit

 

 

Verzahnt mit diesen Schritten soll die Planung konkretisiert werden, um im Ergebnis eine nach DIN 276 belastbare Kostenunterlage zu erhalten.

 

Für die Förderung der beiden Komplexe wird eine Zuwendung in Höhe von bis zu 150.000 € für erforderlich gehalten, die aus dem Quartiersfonds erfolgen kann. Mittel stehen hierfür zur Verfügung. Sofern sie nicht aus Ermächtigungsüberträgen gefördert werden kann, wird die Verwaltung optionale Mittel aus dem Quartiersfonds bei der Finanzbehörde beantragen.

 

Eine Entscheidung des Hamburger Dienstleisters Buchhaltung (HDB) wurde zu der Frage, ob es sich im vorliegenden Fall um investive oder konsumtive Mittel handelt, noch nicht abschließend herbeigeführt. Jedoch deuten die bisherigen, in ähnlich gelagerten Fällen getroffenen Aussagen des HDB darauf hin, dass es sich im vorliegenden Fall um konsumtive Mittel handelt. Das leitet sich im Wesentlichen daraus her, dass es sich bei der hier vorgesehenen Förderung noch nicht um direkte Zahlungen für eine gewissen „Herstellung“, sondern lediglich um Förderungen zur Vorbereitung einer Entscheidung handelt.

 

Sollte der HDB zu einer anderen Bewertung kommen, wird die Verwaltung an die Finanzbehörde herantreten und investive Mittel aus dem Quartiersfonds einwerben.

 

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Die Bezirksversammlung wird gebeten, eine Förderung der IG Lentersweg für den oben beschriebenen Zweck in Höhe von 125.000 € aus dem Quartiersfonds zuzustimmen.
  2. Die Bezirksversammlung wird ferner gebeten, die oben dargestellte Vorgehensweise der Verwaltung zu billigen, indem für den Fall einer Einordnung als investiv die Mittel bei der Finanzbehörde aus dem investiven Quartiersfonds eingeworben werden.

 

 

Anhänge

keine Anlage/n  

Lokalisation Beta
Hummelsbüttel

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