20-3418

Bereitstellung von Mitteln für notwendige Lärmschutzmaßnahmen zur Aufrechterhaltung des Betriebs von Sportstätten Antrag der Fraktionen von SPD, CDU und Grüne

Antrag

Sachverhalt

 

Der Sport ist Teil der Gesellschaft und leistet mit allen seinen Akteuren einen eigenständigen und wichtigen Beitrag für die Entwicklung Hamburgs. Mit der Dekadenstrategie für den Hamburger Sport hat die Stadt sich verpflichtet, ihren Bürgerinnen und Bürgern noch bessere Sport- und Bewegungsmöglichkeiten zu schaffen. In diesem Bereich wurde in den vergangenen Jahren schon viel erreicht.

 

Wohnen und Sport sind sich ergänzende Nutzungen, die in räumlicher Nähe zueinander möglich sein müssen. Wichtig ist daher ein angemessener Ausgleich zwischen den Interessen der Sporttreibenden an der Nutzung von Sportanlagen auf der einen Seite und der ruhebedürftigen Nachbarschaft einer solchen Anlage auf der anderen Seite.

 

Die veralteten Regelungen der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV)  können diesem Anspruch inzwischen nicht mehr in vollem Umfang gerecht werden. Ein Grund dafür ist die zunehmende Verdichtung im städtischen Raum. Eine nachhaltige und ökologisch sinnvolle Innenentwicklung setzt jedoch voraus, dass Hamburg in der Lage ist, Nutzungsmischungen mit begrenzten Flächenpotenzialen zulassen zu können. Großstädtische Innenentwicklung darf nicht mit der Vertreibung von Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen enden.

 

Wie zahlreiche Einzelfälle zeigen, besteht nach geltendem Recht jedoch die Gefahr, dass Sportanlagen zunehmend aus wohnungsnahen Gebieten verdrängt werden. Die Sportflächen Saseler Parkweg, Am Pfeilshof und Tegelsbarg sind hier nur einige Wandsbeker Beispiele für bestehende Nutzungskonflikte. Damit Sportanlagen auch weiterhin wohnortnah betrieben werden können, soll durch eine Bundesratsinitiative eine entsprechende Änderung der 18. BImSchV erreicht werden.

 

Auf diese Änderungen können Sportvereine, deren Sportflächen mit Nutzungseinschränkungen versehen sind, nicht warten. Aus diesem Grund brauchen die Bezirke zusätzliche zweckgebundene vom Senat, um Lärmschutzmaßnahmen bezirksübergreifend umzusetzen und damit die Dekadenstrategie Sport erfolgreich fortsetzen zu können. Diese Mittel können sinnvollerweise durch das Bezirksamt Hamburg-Mitte, dessen Fachamt Bezirklicher Sportstättenbau die „Sanierungsoffensive Sportstättenbau“ bezirksübergreifend betreut, verwaltet werden. Die Verteilung dieser zusätzlichen Mittel erfolgt dann durch Beschluss des Sportstättenbeirates.

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die zuständigen Fachbehörden werden gemäß § 27 BezVG gebeten,

 

  1. den gesamtstädtischen Bedarf an Lärmschutzmaßnahmen für Sportstätten, die ansonsten in ihrem Betrieb ganz oder teilweise durch Auflagen eingeschränkt wären, zu prüfen. Dabei sollen auch berücksichtigt werden
    1. die anstehenden Gesetzesänderungen auf Bundesebene zur Priveligierung von Sportlärm und der Zeithorizont der Umsetzung und
    2. eine rechtssichere Neubewertung des Altanlagenbonus gem. § 5 Abs. 4 der 18. BlmSchV;

 

  1. einen zweckgebundenen Etat in Höhe des festgestellten Bedarfs für Lärmschutzmaßnahmen beim Fachamt Bezirklicher Sportstättenbau des Bezirksamt Hamburg-Mitte bereitzustellen.

Darüber hinaus wird der Bezirksamtsleiter gebeten,

 

  1. sich gemeinsam mit seinen Amtskollegen, für die Bereitstellung dieser zusätzlichen Mittel für Lärmschutzmaßnahmen einzusetzen;

 

  1. der Bezirksversammlung Wandsbek über die unternommenen Maßnahmen und den aktuellen Sachstand zu berichten.

 

 

Anhänge

keine Anlage/n