Bereitstellung von Mitteln für notwendige Lärmschutzmaßnahmen zur Aufrechterhal-tung des Betriebs von Sportstätten Beschluss der Bezirksversammlung vom 13.10.2016 (Drs. 20-3418)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständigen Fachbehörden werden gemäß § 27 BezVG gebeten,
1. den gesamtstädtischen Bedarf an Lärmschutzmaßnahmen für Sportstätten, die ansonsten in ihrem Betrieb ganz oder teilweise durch Auflagen eingeschränkt wären, zu prüfen.
Dabei sollen auch berücksichtigt werden
a. die anstehenden Gesetzesänderungen auf Bundesebene zur Priveligierung von Sportlärm und der Zeithorizont der Umsetzung und
b. eine rechtssichere Neubewertung des Altanlagenbonus gem. § 5 Abs. 4 der 18. BlmSchV;
2. einen zweckgebundenen Etat in Höhe des festgestellten Bedarfs für Lärmschutzmaßnahmen beim Fachamt Bezirklicher Sportstättenbau des Bezirksamt Hamburg-Mitte bereitzustellen.
Darüber hinaus wird der Bezirksamtsleiter gebeten,
3. sich gemeinsam mit seinen Amtskollegen, für die Bereitstellung dieser zusätzlichen Mittel für Lärmschutzmaßnahmen einzusetzen;
4. der Bezirksversammlung Wandsbek über die unternommenen Maßnahmen und den aktuellen Sachstand zu berichten.
Die Behörde für Inneres und Sport nimmt wie folgt Stellung:
Den gesamtstädtischen Bedarf an Lärmschutzmaßnahmen für Sportstätten zu ermitteln, würde entsprechende lärmtechnische Untersuchungen in jedem Einzelfall erfordern. Bevor aus einer solchen Erhebung Maßnahmen und Kostendaten entwickelt werden könnten, wären die technischen und genehmigungsrechtlichen Fragestellungen für die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen zu klären. Der damit verbundene finanzielle und administrative Aufwand wäre gegenüber dem Erkenntnisgewinn unverhältnismäßig. Deshalb werden lärmtechnische Untersuchungen nur anlassbezogen erarbeitet, d.h. bei geplanten Bauvorhaben und bei Nutzungsänderungen oder bei Nachbarschaftsbeschwerden.
Die durch Senatsbeschluss in den Haushaltsberatungen für die Jahre 2017-2020 auf jährlich 3,86 Mio. erhöhten Ansätze für die sog. „Sanierungsoffensive“ sind bereits im Einzelplan 1.2 (BA M) im Gesamtansatz der Investitionsmittel des Aufgabenbereichs 208 Wirtschaft, Bauen und Umwelt enthalten. M/BS erstellt jährlich eine Vorschlagsliste über die in diesem Rahmen umzusetzenden Maßnahmen. Die Verteilung der entsprechenden Mittel erfolgt dabei nach Beratung durch den bezirklichen Beirat. Im Übrigen ist die Aufstellung des Doppelhaushalts 2017/18 senatsseitig abgeschlossen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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