Bereich vor der TargoBank Ecke Wandsbeker Chaussee und Brauhausstraße Beschluss der Bezirksversammlung vom 11.12.2025 (Drs. 22-2777)
Letzte Beratung: 05.02.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.41
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verwaltung und die Polizei werden gebeten zu der in der Eingabe geschilderten Situation Stellung zu nehmen.
Die Behörde für Inneres und Sport nimmt wie folgt Stellung:
Bei dem Objekt in der Wandsbeker Chaussee 329 handelt es sich um eine ehemalige Targo Bank-Filiale, die sich auf Privatgelände befindet und seit mehreren Jahren ungenutzt ist.
In den vergangenen sechs Monaten sind der Polizei vereinzelt Beschwerden im Sinne der Eingabe bekannt geworden.
Nach Erkenntnissen der Polizei hielten sich im überdachten Eingangsbereich zeitweise drei männliche Personen auf, die dem Personenkreis der Randständigen zuzuordnen sind. Die Hausverwaltung wurde durch den zuständigen Stadtteilpolizisten über die Situation informiert. Die betreffenden Personen wurden mehrfach durch den Stadtteilpolizisten angesprochen und zeigten sich dabei grundsätzlich kooperativ.
Seit Ende November 2025 wurden keine Personen mehr im Eingangsbereich des Objekts festgestellt.
Aktuell liegen der Polizei an der genannten Örtlichkeit keine besonderen Auffälligkeiten vor. Der zuständige Stadtteilpolizist bestreift den Bereich im Rahmen seiner Präsenzstreife weiterhin regelhaft.
Bei Bekanntwerden von Beschwerden oder beim Treffen eigener Feststellungen im Sinne des geschilderten Sachverhalts trifft die Polizei auch zukünftig im Rahmen ihrer Zuständigkeit, auf Grundlage aktueller Lageerkenntnisse und unter Berücksichtigung der gebotenen Prioritätensetzungen, alle erforderlichen und rechtlich zulässigen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Eine originäre Zuständigkeit des Bezirksamts zu der Eingabe ist nicht gegeben, die Örtlichkeit ist zunächst Privatgrund, soweit die Bettelei darüber hinaus geht, gehört sie grds. zum Gemeingebrauch von Verkehrsflächen. Das Bezirksamt hat den Vorgang an die Straßensozialarbeiter verwiesen, die es in der Sozialen Beratungsstelle Wandsbek, Wandsbeker Zollstraße 19 gibt, gehen aber davon aus, dass dort die Brennpunkte bekannt sein dürften.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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