Benutzung der Gehwege im Schulbergredder sicherstellen Beschluss der Bezirksversammlung vom 15.10.2015 (Drs. 20-1755.1)
- Die Vorlage wurde am 20.01.2016 im Regionalausschuss Alstertal beraten und einvernehmlich in den Wirtschafts- und Verkehrsausschuss überwiesen mit folgendem Zusatz:
Der WVA wird gebeten, die in der Mitteilung vom PK 35 vorgeschlagene Maßnahme in das Arbeitsprogramm aufzunehmen und es im Rahmen der dortigen Prioritätenliste zu bearbeiten.
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständige Fachbehörde wird aufgefordert, die chaotische Parksituation in dem o.g. Teilstück des Schulbergredders anhand von Hindernissen - wie z.B. Pollern- zu unterbinden, um den Fußgängern eine Benutzung des Gehwegs zu ermöglichen und den Schülerinnen und Schülern einen sicheren Schulweg zu gewährleisten.
Das PK 35 nimmt wie folgt Stellung:
Der bezeichnete Straßenteil wird lageorientiert und im Rahmen der personellen Ressourcen sowohl von dem zuständigen Beamten des besonderen Fußstreifendienstes, den Polizeiverkehrslehrern als auch anderen Präsenzkräften überwacht.
Der Schulbergredder zählt zu den bereits erstmalig endgültig hergestellten Straßen im Bezirk Wandsbek und ist Bestandteil einer Tempo 30-Zone. Dennoch weist das verbaute Hochbord keine durchgängig gleichmäßige Höhe auf und die Nebenflächen sind nicht mit Gehwegplatten oder Wabensteinen als Gehweg hergestellt. Vielmehr befinden sich auf beiden Straßenseiten Nebenflächen aus Glensanda. So entsteht für den einen oder anderen Autofahrer der Eindruck eines beparkbaren Seitenstreifens. Um kurzfristig eine eindeutige Nutzung der Nebenflächen zu verdeutlichen, ordnet das PK 35 für den bezeichnete Streckenabschnitt das VZ 239 (Gehweg) an. Eine mittelfristige Möglichkeit bestünde in der Verwendung sogenannter „Frankfurter Hütchen“, die als sogenannte Bordsteinerhöhung den Gehweg von der Fahrbahn separieren, aber nicht als Absperrelement im Sinne der Richtlinie gelten und somit auch die Gehwegbreite nicht beeinträchtigen.
Langfristig wäre, da es sich um einen hochfrequentierten Schulan- und Schulabmarschweg handelt, eine bauliche Neugestaltung als visuell eindeutiger Gehweg anzustreben.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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