Benennung von Beisitzenden für den Bezirkswahlausschuss
Gemäß § 15 Absatz 4 Bezirksversammlungswahlgesetz ist in jedem Bezirk ein Bezirkswahlausschuss zu bilden, in der die Bezirkswahlleitung den Vorsitz führt. Die Bezirksversammlungen wählen acht Beisitzende und ihre Stellvertretungen aus dem Kreis der Wahlberechtigten.
Bei der Auswahl der acht Beisitzenden und deren Stellvertretung sollen die Parteien möglichst nach dem Bezirksergebnis der letzten Bezirksversammlungswahl berücksichtigt werden. Nach dem üblichen Berechnungsverfahren (Divisorverfahren mit Standardrundung [Sainte Laguë/Schepers]) wäre der Ausschuss wie folgt zu besetzen:
SPD 3 Sitze (und 3 Stellvertr.)
CDU 3 Sitze (und 3 Stellvertr.)
Bündnis 90/GRÜNE 1 Sitz (und 1 Stellvertr.)
DIE LINKE 1 Sitz (und 1 Stellvertr.)
Da der erste Bezirkswahlausschuss zur Zulassung der Wahlvorschläge zur Bezirksversammlungswahl am 26. März 2019 tagt, sind die Beisitzenden in der Bezirksversammlung am 24. Januar 2019 zu wählen.
Die Parteien wurden entsprechend dieser Verteilung bis zum 28.12.2018 um die Benennung von Beisitzenden gebeten. Aus den Rückmeldungen ergibt sich die anliegende Vorschlagsliste.
Die Bezirksversammlung wird gebeten, der anliegenden Vorschlagsliste zuzustimmen bzw. zu ergänzen oder andere Beisitzende für den Bezirkswahlausschuss zu benennen.
Vorschlagsliste (nicht-öffentlich)
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