20-2408

Beleuchtungssituation Pastorenstieg zwischen Rockenhof und Im Alten Dorfe, Hamburg Volksdorf Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.01.2016 (Drs. 20-2187.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die Bezirksversammlung bittet die Verwaltung nunmehr um die zeitnahe Installation von Beleuchtung. Dabei wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, wie eine ökologische und insektenfreundliche Art der Lampen realisiert werden kann, damit sowohl dem Sicherheitsbedürfnis der Menschen auf diesem viel frequentierten Abschnitt als auch ökologischen Belangen Rechnung getragen werden kann. Über den Fortgang ist dem Regionalausschuss Walddörfer zu berichten.

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt wie folgt Stellung:

 

Die Drucksache 20/2187.1 bezieht sich auf die vorangegangene Drucksache 19/1352. In der Antwort zu 19/1352 wird geschildert, dass Wege in Grün- und Erholungsanlagen – wie dies auf den Pastorenstieg zutrifft – grundsätzlich aus wirtschaftlichen und ökologischen Gründen in Hamburg nicht beleuchtet werden. Als rechtliche Grundlage ist hier §2 Abs. 1 des Gesetzes über Grün- und Erholungsanlagen zu nennen.

 

Ausnahmen vom Grundsatz der Nichtbeleuchtung können nur in folgenden Fällen zugelassen werden:

-          hoch frequentierte Wege zu Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), Schulen, Kindergärten o.ä.

UND

-          es stehen keine beleuchteten Wegealternativen zur Verfügung.

 

Die Auswahl der zu beleuchtenden Wege wird dabei in Zusammenarbeit mit der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) im Rahmen des sog. „Grünwegeprogramms“ durchgeführt.

 

Nach Rücksprache mit der BUE ist die bezeichnete Wegeverbindung kurz nach der ursprünglichen Drucksache als prioritäre Wegeverbindung seitens des Bezirkes gemeldet worden. Da sich allerdings Parallelwege mit Beleuchtung in zumutbarer Entfernung befinden, wird durch BUE und Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) von einer Anpassung der Beleuchtung derzeit abgesehen.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

Drucksache 19-1783