Beleuchtungssituation am Durchgang/ Fußgängerweg anliegend an der Straße Heukoppel hinter der Saga GWG verbessern Beschluss der Bezirksversammlung vom 07.04.2016 (Drs. 20-2551.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt wie folgt Stellung:
Zu 1.:
Der in der Drucksache bezeichnete Weg ist nicht gewidmet, führt größtenteils durch eine Grün- und Erholungsanlage und trägt somit den Charakter eines sogenannten Grünweges.
Vor dem Hintergrund des sparsamen Umgangs mit Haushaltsmitteln werden Grünwege in Hamburg grundsätzlich nicht beleuchtet, siehe § 2, Satz 2 des Gesetzes über Grün- und Erholungsanlagen.
Ausnahmen vom Grundsatz der Nichtbeleuchtung werden nur im Rahmen von wichtigen Wegebeziehungen, wie z.B. bei Wegen zwischen Stadtteilen oder zu Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zugelassen, bei denen keine beleuchteten Alternativen zur Verfügung stehen.
Im vorliegenden Fall existiert mit der Straße Ellernreihe in unmittelbarer Nähe eine beleuchtete alternative Wegebeziehung, so dass eine Beleuchtung des benannten Weges nicht vorgesehen ist. Dieser Standpunkt wurde auch mit der Behörde für Umwelt und Energie, Abteilung Ressourcensteuerung, als steuerndes Organ für die Beleuchtung von Grünwegen abgestimmt.
Zu 2.:
Entfällt.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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