Beleuchtung in der Unterführung unter der Bargteheider Straße - Höhe Pulverhofpark Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.01.2020 (Drs. 21-0877.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation zum Beschluss:
Zu 1. und 3.:
Die Beleuchtung zwischen Altrahlstedter Kamp und Pulverhofspark entspricht einer Ausführung, die häufig auf Grünwegen in Hamburg anzutreffen ist. Diese ist für die Zielsetzung der Verkehrssicherung grundsätzlich technisch ausreichend. Aus ökologischen und ökonomischen Gründen wird die öffentliche Beleuchtung in Hamburg mit so wenigen Masten wie möglich zu realisiert, um nur so viel zu beleuchten, wie technisch erforderlich ist. Eine Anpassung der Beleuchtung wird erst nach Ablauf der Restbetriebsdauer der Leuchten erfolgen. Eine vorzeitige Anpassung an aktuelle Beleuchtungsstandards muss gesondert beauftragt und finanziert werden. Damit würden sowohl die Leuchten, als auch die Masten erneuert und die Positionen der Leuchten auf max. 30 Meter Mastabstand verändert. Die Kosten für eine derartige Maßnahme betragen ca. 5.000 EUR pro Lichtpunkt.
Zu 2.:
Über Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, beispielsweise durch die im Beschluss benannten Verkehrsspiegel, entscheidet die Behörde für Inneres und Sport.
Das Bezirksamt nimmt zu 2. wie folgt Stellung:
Verkehrsspiegel ermöglichen einen Einblick in andere Verkehrsbeziehung allenfalls vor dem Abbiegen und nicht während des Abbiegens, sind bei durchgängiger Fahrt wirkungslos und bergen unter anderem folgende Sicherheitsrisiken:
- Spiegelbildliche Darstellungen und Verzerrungen der realen Verkehrssituation können zu Fehleinschätzungen führen,
- Klimatische Einflüsse wie z.B. Regen, Kondenswasser, Schnee, Eis sind über große Teile des Jahres, zu bestimmten Tages- oder Nachtzeiten, für die Funktion der Spiegel nachteilig oder machen sie ganz unwirksam,
- Bei Sonneneinstrahlung können andere Verkehrsteilnehmer geblendet werden, Im Laufe der Zeit senkt die Materialanfälligkeit, die sich hauptsächlich durch Blindstellen bemerkbar macht, den Gebrauchswert erheblich.
- Verkehrsspiegel sind zudem keine Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen nach den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n