21-1243

Beleuchtung in der Unterführung unter der Bargteheider Straße - Höhe Pulverhofpark Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.01.2020 (Drs. 21-0877.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

  1. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche technische Möglichkeiten für eine verbesserte Ausleuchtung des Verbindungsweges zwischen Altrahlstedter Kamp und Pulverhofspark im Bereich der Unterführungen unter den Regionalbahngleisen und der Bargteheider Straße bestehen, wobei vorzugsweise insektenfreundliche Leuchtmittel zum Einsatz kommen sollen.
  2. Um Kollisionen von Radfahrer*innen zu vermeiden, wird die Verwaltung außerdem gebeten, zu prüfen, ob das Risiko durch die Anbringung von Verkehrsspiegeln reduziert werden kann.
  3. Das Ergebnis der Prüfung möge dem Regionalausschuss unter Darstellung der voraussichtlichen Kosten der jeweiligen Maßnahme mitgeteilt werden.

 

 

Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation zum Beschluss:

 

Zu 1. und 3.:

Die Beleuchtung zwischen Altrahlstedter Kamp und Pulverhofspark entspricht einer Ausführung, die häufig auf Grünwegen in Hamburg anzutreffen ist. Diese ist für die Zielsetzung der Verkehrssicherung grundsätzlich technisch ausreichend. Aus ökologischen und ökonomischen Gründen wird die öffentliche Beleuchtung in Hamburg mit so wenigen Masten wie möglich zu realisiert, um nur so viel zu beleuchten, wie technisch erforderlich ist. Eine Anpassung der Beleuchtung wird erst nach Ablauf der Restbetriebsdauer der Leuchten erfolgen. Eine vorzeitige Anpassung an aktuelle Beleuchtungsstandards muss gesondert beauftragt und finanziert werden. Damit würden sowohl die Leuchten, als auch die Masten erneuert und die Positionen der Leuchten auf max. 30 Meter Mastabstand verändert. Die Kosten für eine derartige Maßnahme betragen ca. 5.000 EUR pro Lichtpunkt.

 

Zu 2.:

Über Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, beispielsweise durch die im Beschluss benannten Verkehrsspiegel, entscheidet die Behörde für Inneres und Sport.

 

 

Das  Bezirksamt nimmt zu 2. wie folgt  Stellung:

 

Verkehrsspiegel ermöglichen einen Einblick in andere Verkehrsbeziehung allenfalls vor dem Abbiegen und nicht während des Abbiegens, sind bei durchgängiger Fahrt wirkungslos und bergen unter anderem folgende Sicherheitsrisiken:

 

-          Spiegelbildliche Darstellungen und Verzerrungen der realen Verkehrssituation können zu  Fehleinschätzungen führen,

 

-          Klimatische Einflüsse wie z.B. Regen, Kondenswasser, Schnee, Eis  sind über große Teile des Jahres, zu bestimmten Tages- oder Nachtzeiten, für die Funktion der Spiegel nachteilig oder machen sie ganz unwirksam,

 

-          Bei Sonneneinstrahlung können andere Verkehrsteilnehmer geblendet werden, Im Laufe der Zeit senkt die Materialanfälligkeit, die sich hauptsächlich durch Blindstellen bemerkbar macht, den Gebrauchswert erheblich.

 

-          Verkehrsspiegel sind zudem keine Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen nach den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n