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Belegung des neuen Quartiers am Elfsaal in Verbindung von öffentlich-rechtlicher Unterbringung und regulärem Wohnraum prüfen Antrag der Fraktionen SPD und Grüne

Antrag

Sachverhalt

Auf der Fläche des ehemaligen Pflegeheims an der Straße Elfsaal in Jenfeld entstehen zur Zeit 208 Wohnungen unterschiedlicher Größe im Standard des geförderten Wohnungsbaus, in denen im Rahmen des Programms „Unterbringung von Flüchtlingen in Unterkünften mit der Perspektive Wohnen“ ca. 700 geflüchtete Menschen, die eine gute Bleibeperspektive in Deutschland haben, untergebracht werden. Angrenzend an das Baugebiet befindet sich eine von Fördern und Wohnen betriebene öffentlich-rechtliche Unterbringung (ÖrU) mit abgeschlossenen Wohneinheiten / Modulbauten für ca. 350 Personen. In ihnen leben zurzeit 302 Personen, 60% Familien mit zurzeit 120 Kindern und 40% Alleinstehende. Anfang 2017 sollen die Wohneinheiten fertiggestellt sein, so dass in dem Gebiet Elfsaal insgesamt ca. 1.000 Geflüchtete leben werden.

Im Juni dieses Jahres hat die Hamburgische Bürgerschaft nach intensiven Verhandlungen einen Konsens mit der Volksinitiative „Hamburg für gute Integration“ geschlossen (Drs. 21/5231). Er beinhaltet – neben zahlreichen für das gesamte Hamburger Stadtgebiet geltenden Maßgaben - auch mehrere Bürgerverträge und Teilverständigungen mit örtlichen Bürgerinitiativen. In diesen lokalen Vereinbarungen sind verschiedene Rahmenbedingungen für Bebauung, Belegung und Betrieb von ÖrUs insbesondere in Unterkünften mit der Perspektive Wohnen festgelegt. Besonders geht es dabei um die soziale Mischung von Geflüchteten in Unterkünften und einheimischer Bevölkerung in regulären Wohnungen. Außerdem wurden Regelungen zur Anpassung der sozialen Infrastruktur im Umfeld getroffen.

Auch wenn sich am Jenfelder Elfsaal keine Bürgerinitiative gebildet und kein Bürgervertrag abgeschlossen wurde, sollen die grundsätzlichen Zielsetzungen der erzielten Verständigung Schritt für Schritt auch für diesen Standort umgesetzt werden.

Vor diesem Hintergrund wurden im Konsens der Bürgerschaft und des Senats mit der Volksinitiative Bestimmungen aufgenommen, die für alle Einrichtungen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung in ganz Hamburg gelten sollen:

 

„Pkt. 2. A. a) dd)

Mit der wachsenden Zahl von Flüchtlingseinrichtungen besteht die Möglichkeit, die Belegung größerer Standorte in Richtung auf eine 300er-Belegung zu reduzieren. Der Senat wird ersucht, diese Möglichkeit zu nutzen. … Die Reduzierung hat mit folgender

Priorisierung stattzufinden:

 

(1)   zunächst bei prekären Standorten, Einrichtungen mit schlechtem Standard

(2)   in Bereichen, in denen sich zahlreiche Einrichtungen ballen oder sich andere sozialräumliche Notwendigkeiten ergeben

(3)   mit Blick auf die Notwendigkeit, insbesondere zusätzliche Sozialwohnungen bereitzustellen, auch im Programm Perspektive Wohnen

 

Pkt. 2. A. b)

...Bis Ende 2019 muss damit der ÖrU-Anteil im Programm Perspektive Wohnen nach Maßgabe dieses Beschlusses verbindlich weiter gesunken sein. Die Zielrichtung ist, Schritt für Schritt auf eine Größenordnung von 300 Plätzen in der ÖrU je Standort zu kommen. Darauf aufbauend wird der Senat ersucht: …

 

bb) Durchmischung der neuen Wohneinheiten/Quartiere gemeinsam mit den Bezirken im Rahmen der Bauleitplanung und gemeinsam mit dem jeweiligen Eigentümer sowie dem jeweiligen Betreiber im Rahmen der Kapazitätsplanung dafür Sorge zu tragen, dass… im Anschluss [nach der Erstbelegung] beziehungsweise im Übrigen Schritt für Schritt standortbezogen ... und auf Basis einer jeweils aktualisierten Bedarfsermittlung die Zielzahl der Volksinitiative von 300 Plätzen/Standort erreicht wird. Konkret sind damit für die verbleibende Zeit bis zum Auslaufen des Pachtverhältnisses mit dem Betreiber weitere, den ÖrU-Anteil reduzierende Zwischenschritte zu gehen, die in Richtung des in Hamburg bewährten Drittel- beziehungsweise von der Volksinitiative vorgeschlagenen Viertelmixes gehen und – durch Freistellung – neben frei finanzierten Wohneinheiten aus Gründen der Quartiersstabilisierung auch die Einbeziehung weiterer Bedarfsgruppen berücksichtigen (zum Beispiel Azubi-Wohnungen, Studierendenwohnungen, Senioren- und Behindertenwohnungen). Vertragsgemäß steht am Schluss die Aufgabe der ÖrU-Nutzung und der Komplettübergang in die normale und gewünschte Wohnnutzung.“

 

Ziel ist damit auch am Elfsaal eine erhebliche Reduzierung bis Ende 2019, also innerhalb der kommenden drei Jahre.

Es befinden sich immer noch rund 7.500 Überresidente in Erstaufnahmeeinrichtungen, die dringend in für einen längeren Aufenthalt vorgesehenen Folgeunterkünften untergebracht werden sollten. Die besten Integrationsvoraussetzungen hinsichtlich der Wohnsituation ist regulärer Wohnungsbau und sind nicht Container oder Modulhäuser. Jenfeld ist bereits mit einem breiten Spektrum sozialer Angebote ausgestattet, die außerdem entsprechend und gezielt für den neuen Standort ausgebaut werden, inklusive neuem Quartiersmanagement und neuem Quartiersbeirat. Von der Wandsbeker Bezirksverwaltung wurde bereits im September im zuständigen Ausschuss der Bezirksversammlung ein Konzept zur Angebotserweiterung und zum Erweiterungsbedarf zur Integration des Standorts und seiner Bewohner im Stadtteil mit jährlichen konsumtiven Kosten in Höhe von 436.000 Euro vorgelegt.

Gleichzeitig sind die Zugangszahlen von Geflüchteten in den letzten Monaten deutlich zurückgegangen. Daher ist zu überlegen, ob auch am Elfsaal von Beginn an die Integration durch soziale Mischung innerhalb des neuen Quartiers mehr in den Fokus gerückt werden

kann.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung möge daher beschließen:

 

Die zuständige Fachbehörde wird gebeten zu prüfen, ob am Elfsaal bereits frühzeitig, nach Möglichkeit im Rahmen oder im engen zeitlichen Zusammenhang mit der Erstbelegung, ein Teil des Wohnraums neben dem für die ÖrU genutzten als reguläre Sozialwohnungen an Inhaber von Wohnberechtigungsscheinen und im Zuge von Bindungstauschen im Bestand von SAGA GWG dem freien Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden kann, um durch soziale Mischung Integrationsvoraussetzungen zu stärken. Sollte dies aufgrund fortgeschrittener Planung und Vertragsbindungen nicht möglich sein, soll der im Konsens mit der Volksinitiative vereinbarte schrittweise Abwuchs hin zu 300 ÖrU-Plätzen am Standort mit Nachdruck angestrebt werden.

 

Anhänge

keine Anlage/n