Bekämpfung von Riesenbärenklau
Die Bekämpfung des Riesenbärenklaus im Bezirksamt Wandsbek war dem Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz in der Vergangenheit ein besonderes Anliegen. Da es sich nicht um eine Regelaufgabe der Verwaltung handelt sondern um ein aufgrund der Beschlussfassung der Bezirksversammlung in den vergangenen Legislaturen zustande gekommenes Programm, werden die jährlichen Maßnahmen aus Mitteln der Bezirksversammlung finanziert. Für das Jahr 2015 standen für die Beseitigung von Riesenbärenklau 60.000 € zur Verfügung (Drs.-Nr.: 20-0766).
Über den Einsatz der Mittel und die Erfolge der Bekämpfungsaktion wurde zuletzt im Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz in der Sitzung am 24.11.2015 berichtet (TOP 5).
Um diesen Erfolg nicht zu Nichte zu machen, ist eine weitere Bearbeitung der bekannten und neu gemeldeten Standorte unerlässlich. Durch verbliebene Wurzelteile und Auskeimung der im Boden verstreuten Samen würden sich die Pflanzen sonst schnell wieder vermehren.
Für die weitere Kontrolle und Bearbeitung aller Standorte des Riesenbärenklaus im Bezirk Wandsbek werden für das kommenden Jahr (2016) 50.000 € benötigt.
Dem in 2015 geäußerten Wunsch, die Finanzierung über die regulären Betriebsmittel sicherzustellen, kann aufgrund der vor 2015 schon abgeschlossenen Planung des Doppelhaushalts 2015/16 sowie der gekürzten Betriebsmittel vor allem für die regelhafte Gewässerunterhaltung noch keine Rechnung getragen werden. Für die oben beschriebenen Sondermaßnahmen reichen die Mittel der regelhafte Gewässerunterhaltung nicht aus und sind auch nicht für Standorte abseits der Gewässer einsetzbar. Jedoch konnten für ein Massenvorkommen auf einer naturschutzrechtlichen Ausgleichsfläche an der Barsbek in Jenfeld Mittel aus dem Sondervermögen Naturschutz für die Herrichtung der Fläche eingeworben werden. Dadurch kann der beantragte Ansatz in 2016 bereits um 10.000 € reduziert werden.
Der Ausschuss für Finanzen und Kultur wird um Zustimmung für die Bereitstellung von 50.000 € aus dem Förderfonds Bezirke (PSP-Element 3-22103020-000001.01) gebeten. Die Mittel werden in ein neu zu bildendes PSP-Element übertragen.
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