Beidseitige Befahrbarkeit des Radwegs in der Unterführung Amtsstraße Beschlussvorlage des Regionalausschusses Rahlstedt
Grundsätzlich streben GRÜNE und SPD eine gleichberechtigte Nutzung des Straßenraums durch Fahr-räder und motorisierte Verkehrsteilnehmer*innen an, da sich dieses Vorgehen als sicherer erwiesen hat. Dennoch kann es in unübersichtlichen Einzelsituationen sinnvoll sein auch andere Lösungen zu suchen, um ein hohes Sicherheitsgefühl bei den Menschen zu erreichen.
Im Bereich der Unterführung unterhalb der Bahngleise in der Amtsstraße zwischen der Post und dem Doberaner Weg ist die Straße durch die dortige Steigung sehr unübersichtlich. Für Fahrradfahrer*innen ist es nicht immer leicht die Steigung zu meistern.
Die Amtsstraße besitzt in diesem Bereich nur einen Gehweg auf einer Seite (rechts Richtung Doberaner Weg). Dieser Gehweg ist für Fahrräder in Richtung Doberaner Weg freigegeben (siehe Foto). In der entgegengesetzten Richtung ist das nicht der Fall. Dort müssten Fahrräder auf der Fahrbahn fahren. Aufgrund der Unübersichtlichkeit und der Steigung wird dies wird in der Praxis jedoch nicht genutzt.
Es fahren z.B. täglich mind. 100 Schüler*innen auf dem Gehweg morgens vor 8 Uhr in Richtung Doberaner Weg zu den Schulen Gymnasium Rahlstedt bzw. Schulen Oldenfelde und ab 13:30 Uhr nutzen die Schüler*innen den gleichen Weg zurück.
Da die Steigung der Straße sehr steil ist, ist auf dem Rückweg ein Fahren auf der Fahrbahn für viele nur schwer möglich. Die Menschen fühlen sich unsicher, da Sie ggf. die Steigung nicht meistern, die Fahrt verlangsamen oder absteigen müssen. Dadurch kann es zu gefährlichen Situationen kommen, da Autofahrer*innen ggf. versuchen würden die Radfahrer*innen an dieser unübersichtlichen Stelle noch schnell zu überholen.
Eine Freigabe des Gehweges für Fahrräder in beide Richtungen würde diese Gefahrensituation beseitigen und die Realität abbilden.
Im Zuge der Recherche haben wir außerdem festgestellt, dass sich seit Monaten ein kleinerer Bauzaun auf diesem Weg (siehe Foto) befindet. Dieser engt diese Stelle zusätzlich und unnötig ein. Sofern kein Grund für den Bauzaun existiert, sollte dieser entfernt werden.
Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung folgendes beschließen:
Die zuständige Fachbehörde wird gebeten zu prüfen, ob der Gehweg in der Amtsstraße im Bereich der Unterführung zwischen der Post und dem Doberaner Weg auch in Gegenrichtung für den Radverkehr freigegeben werden kann.
keine Anlage/n
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