Beidseitige Befahrbarkeit des Radwegs in der Unterführung Amtsstraße Beschluss der Bezirksversammlung vom 12.12.2019 (Drs. 21-0545.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständige Fachbehörde wird gebeten zu prüfen, ob der Gehweg in der Amtsstraße im Bereich der Unterführung zwischen der Post und dem Doberaner Weg auch in Gegenrichtung für den Radverkehr freigegeben werden kann.
Die Behörde für Inneres und Sport antwortet unter Einbeziehung des zuständigen Polizeikommissariats (PK38) wie folgt:
Die in der Beschlussempfehlung aufgeführte Unterführung stellt eine baulich nicht veränderbare Engstelle dar. Hieraus resultierend wurde nur ein Gehweg baulich installiert, der für Radfahrer in Richtung Doberaner Weg im Rahmen einer Servicelösung freigegeben wurde.
Der gemeinsame Geh- und Radweg ist etwa 3 m breit und erfüllt somit das Mindestmaß von 2,5 m. Das Mindestmaß bezieht sich in diesem Zusammenhang allerdings nur auf den Radverkehr in eine Richtung. Laut den Verwaltungsvorschriften zur StVO sind bei einer entsprechenden Prüfung stets die Belange des Fußgängerverkehrs besonders zu berücksichtigen. Diesbezüglich sind auch auf die besonderen Bedürfnisse von Rollstuhlfahrern und Personen mit Kinderwagen einzugehen. Diesem Personenkreis würde bei Freigabe des Radverkehrs in Gegenrichtung bei den vorhandenen baulichen Gegebenheiten nicht gerecht werden.
Darüber hinaus ist es innerhalb der letzten drei Jahre zu keinem Unfall mit Beteiligung von Fußgänger oder Radfahrern unterhalb der Unterführung und in weiterer Richtung Rahlstedter Bahnhofstraße gekommen.
Von der Unterführung in Richtung Doberaner Weg kam es unter anderem am 27.03.2019 zu einer Kollision zwischen zwei entgegenkommende Radfahrer, wobei ein Beteiligter rechtswidrig den gemeinsamen Geh-/Radweg benutzte.
Eine zusätzliche Benutzungsfreigabe für Radfahrer in gegenläufiger Richtung würde mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer erhöhten Unfallzahl führen und wird von der Straßenverkehrsbehörde des PK 38 daher abgelehnt.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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