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Begegnungshaus Ohlendiekshöhe hier: Abgeltung der Grunderwerbskosten gegenüber f+w

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

Die Gesamtkosten für das Begegnungshaus belaufen sich auf ca. € 1.2 Mio, darin enthalten sind der Bau des Hauses, die Gestaltung des Außengeländes und der Grunderwerb.

 

Die Finanzierung erfolgt für den Bau über den Hamburger Integrationsfonds IV (Drs. 21/6472) in Höhe von € 600.000 und für die Außenanlage über den investiven Quartiersfonds in Höhe von

210.000. Die Differenzsumme in Höhe von € 390.000 wird vom Bauherrn f+w getragen.

f&w bzw. die BASFI tragen zudem die Last der Abschreibung für die Investition, da diese nicht mit der  investiven Ermächtigungen aus dem Integrationsfonds bereitgestellt wurde.

 

f&w ist als Eigentümerin gehalten, die Differenzsumme von € 390.000 zu refinanzieren  und beabsichtigt, einen jährlichen Mietkostenanteil von € 12.000 zu erheben.

 

Die Verwaltung hält dieses Verlangen für berechtigt und angemessen. Diese Kosten können aus den bereit stehenden Mitteln des Quartiersfonds gedeckt werden. Die Finanzplanung für das Begegnungshaus sieht eine jährliche Förderung für den Betrieb des Hauses aus Mitteln des Quartiersfonds in Höhe von € 88.000 vor. Geht man in der Kalkulation der Betriebskosten und der Instandsetzungsrücklage von einem Anteil von € 3 4.50/qm aus, beträgt der jährliche Aufwand für den Betrieb des Gebäudes € 25.000. Von der zur Verfügung stehenden Gesamtsumme bliebe dann für die Betreuung des Hauses ein Anteil von ca. € 63.000, dies entspricht in etwa dem Umfang einer ½ Stelle plus Honorarkosten. Es ist beabsichtigt, im Begegnungshaus selbstorganisierte  Strukturen zu initiieren und zu begleiten. Es ist davon auszugehen, dass die vorhandenen Mittel für diesen Zweck auskömmlich sind.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Ausschuss für Soziales und Bildung wird um Zustimmung zur Finanzplanung gebeten.

 

Anhänge

 

keine Anlage/n 

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