22-2895

Befahren der Feld- und Parkwege in Rahlstedt verhindern Interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 14.01.2026 Regionalausschuss Rahlstedt Ö 6.2

Sachverhalt

Bereits im Mai 2025 hatte der Regionalausschuss Rahlstedt mit der Drucksache 22-1420 die Verwaltung gebeten bzgl. des Befahrens der Feldwege zwischen Rahlstedt und Barsbüttel auf die Gemeinde Barsbüttel zuzugehen, um dort für die Aufstellung von Durchfahrtsverbotsschildern zu sorgen.

Wie die Verwaltung mit der Drucksache 22-2630 mitgeteilt hatte, ist es in Schleswig Holstein augenscheinlich kurzfristig nicht möglich entsprechende Schilder aufzustellen. Dazu ist ein Verfahren auf Kreisebene erforderlich, welches einige Zeit in Anspruch nimmt.

Am 29.12.2025 sind Bürgerinnen und Bürgern beim Spazierengehen erneut Fahrzeuge aufgefallen, die dort die Feldwege befahren. Darunter ein Geländewagen, welcher mit hoher Geschwindigkeit um eine unübersichtliche Ecke fuhr und Fußngerinnen und Fußnger dadurch im hohen Maße gefährdete. Dabei sind auch Fahrzeuge aufgefallen, die augenscheinlich nicht nur die Verbindung über den Bessenkamp nutzen, sondern auch von der Grunewaldstraße über den Rahlstedter Heideweg nach Barsbüttel fuhren.

Es scheint daher sinnvoll zu sein, von Hamburger Seite alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um unabhängig vom Schleswig-Holsteiner-Verfahren eine Durchfahrt kurzfristig zu verhindern.

Wir haben die Situation daher zum Anlass genommen die Durchfahrtsmöglichkeiten zwischen Rahlstedt und Barsbüttel auch an weiteren Stellen zu prüfen. Im Bereich der Lehmkoppel steht auf Hamburger Gebiet ein entsprechendes „Verbot für Fahrzeuge aller Art“-Schild (VZ 250) mit Zusatzzeichen „Fahrräder frei“ (VZ 1022-10) und „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“ (VZ 1026-36), so dass von dort eine Durchfahrt Richtung Barsbüttel nicht statthaft ist (siehe auf beigefügten Karten: Nummer 1). Das Schild ist leicht verschmutzt und müsste gereinigt werden.

Am Ende der Grunewaldstraße Richtung Osten hinter der Hausnummer 249, zweigen zwei Wege ab. Einer der Wege verläuft nach Norden Richtung Kinderkrankenhaus, der andere Richtung Südosten nach Barsbüttel und zum Kleingartenverein 523 „Gartenfreunde Rähnredder e.V.“. An dieser Stelle fehlen auf Hamburger Seite jegliche Schilder (siehe auf beigefügten Karten:Nummer 2).

Der nach Norden verlaufende Weg Richtung Kinderkrankenhaus Wilhelmstift zweigt auch Richtung Hüllenkoppel ab und verläuft dort am Bolzplatz bis zur Hüllenkoppel (siehe auf beigefügten Karten: Nummer 2a). Dort wurden in der Vergangenheit u.a. auch motorisierte Zweiradfahrer beobachtet, die die Fußwege durch den kleinen Park genutzt haben. In den Sommermonaten hat sich in der Vergangenheit auch bereits das eine oder andere Auto in den Bereich „verirrt“, um dort aus dem Auto Picknick machen zu können.

Auf der Seite der Hüllenkoppel stand früher ein abschließbarer Absperrpfosten, der inzwischen verschwunden ist (siehe auf beigefügten Karten: Nummer 2a). Das Verbotsschild, welches das Befahren der Wege untersagt ist derartig verschmutzt, dass es nicht mehr lesbar ist.

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss folgende Empfehlung für die

Bezirksversammlung beschließen:

Petitum/Beschluss

Die Verwaltung und die zuständige Fachbehörde werden gebeten, die folgenden Punkte umzusetzen:

  1. Die Durchfahrtsmöglichkeit zwischen Hamburg und Barsbüttel durch das Aufstellen folgender Schilder zu unterbinden:
    1. Bereich Müssenkamp / Bessenkamp:
      1. An der Kehre Müssenkamp Fahrtrichtung Osten:
        Schild „Verbot für Fahrzeuge aller Art“-Schild (VZ 250) mit Zusatzzeichen Fahrräder frei“ (VZ 1022-10), „Anlieger Bessenkamp frei“ (VZ 1020-30) und „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“ (VZ 1026-36)
        (siehe auf beigefügten Karten: Nummer 3a)
      2. Am Bessenkamp nördlicher Rand der Siedlung Bessenkamp direkt an der Grenze zu Schleswig-Holstein in Fahrtrichtung Norden:
        Schild „Verbot für Fahrzeuge aller Art“-Schild (VZ 250) mit Zusatzzeichen „Fahrräder frei“ (VZ 1022-10), „Anlieger Bessenkamp frei“ (VZ 1020-30) und „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“ (VZ 1026-36)
        (siehe auf beigefügten Karten: Nummer 3b)
    2. Bereich Grunewaldstraße (Hinter Hausnummer 249):
      1. An der Kehre Richtung Osten:
        Schild „Verbot für Fahrzeuge aller Art“-Schild (VZ 250) mit Zusatzzeichen „Fahrräder frei“ (VZ 1022-10), „Anlieger Kleingartenverein 523 frei“ (VZ 1020-30) und „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“ (VZ 1026-36) (siehe auf beigefügten Karten: Nummer 2c)
      2. Direkt an der Landesgrenze Richtung Westen:
        Schild „Verbot für Fahrzeuge aller Art“-Schild (VZ 250) mit Zusatzzeichen „Fahrräder frei“ (VZ 1022-10), „Anlieger Kleingartenverein 523 frei“ (VZ 1020-30) und „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“ (VZ 1026-36) (siehe auf beigefügten Karten: Nummer 2c)
  2. Aufgrund der zunehmenden Frequentierung durch motorisierte Fahrzeuge am Bessenkamp am Abzweiger vom Müssenkamp eine Schranke mit B-Schließung aufzustellen und Schlüssel für die Anwohnerinnen und Anwohner der Splittersiedlung Bessenkamp auszugeben (siehe auf beigefügte Karten: Nummer 3c).
  1. Das Befahren der Fußwege in der Parkanlage in der Hüllenkoppel durch folgende Maßnahmen zu verhindern:
    1. Aufstellen des fehlenden Absperrpfosten am Bolzplatz an der Hüllenkoppel (siehe auf beigefügter Karte: Nummer 2a).
    2. Reinigen des Schildes „Jegliche Benutzung durch motorisierte Fahrzeuge wird als Ordnungswidrigkeit verfolgt. Hunde bitte anleinen.“ (siehe auf beigefügter Karte: Nummer 2a)
    3. Aufstellen eines Absperrpfostens und eines Schildes „Jegliche Benutzung durch motorisierte Fahrzeuge wird als Ordnungswidrigkeit verfolgt. Hunde bitte anleinen.“ am Zugang zum Fußweg der Parkanlage an der Kehre der Grunewaldstraße (siehe auf beigefügten Karten: Nummer 2b).
  1. Die Durchfahrt-verboten-Schilder in der Lehmkoppel zu reinigen (siehe auf beigefügten Karten: Nummer 1).

Die zuständige Fachbehörde und die Verwaltung werden gebeten, dem Regionalausschuss Rahlstedt bis zur vollständigen Umsetzung aller Maßnahmen über den Fortgang regelmäßig zu berichten.

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Barsbüttel Müssenkamp

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