20-4915

Bedarfe der Seniorinnen und Senioren bei der Bebauung Am Stühm Süd berücksichtigen Stellungnahme des Bezirksamtes zum Antrag der CDU-Fraktion (Drs. 20-4842)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Zum Antrag der CDU-Fraktion „Bedarfe der Seniorinnen und Senioren bei der Bebauung Am Stühm Süd berücksichtigen“ (Drs. 20-4842) nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:

 

 

Zu 1)

Aus Sicht des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes (MR) ist die Aufrechterhaltung der Wegeverbindung vom „Am Stühm Süd“ durch einen Bauzaun sicherzustellen.

Dies kann seitens des Fachamtes Wirtschaftsförderung und Bauprüfung erfolgen, eine rechtliche Lösung wird jedoch nicht gesehen.

 

Zu 2)

Durch den Wegfall der Parkplatzanlage und erleichterter Auflagen hinsichtlich von Stellplätzen im Baugenehmigungsverfahren wird es zum Verlust von Stellplätzen kommen. Eine Kompensation ist nicht realisierbar.

Auf Stellplätze im Wohnungsbau kann verzichtet werden. Der Entfall der Stellplätze war bereits Thema im Prüfverfahren. Der Bauprüfausschuss hat das Vorhaben im März 2017 ohne Vorbehalte zur Kenntnis genommen.

 

Zu 3)

In der Straße Hohenredder wird der ruhende Verkehr über die StVO geregelt (Parken am Fahrbahnrand). Wildes Parken und Parken halbseitig auf dem Gehweg muss über Kontrollen der Straßenverkehrsbehörde geregelt werden.  Eine Neuordnung der Verkehre in der Straße Hohenredder bedarf einer Planung von MR. Hier kann es als Maßnahme in den Speicher für die nächsten Jahre aufgenommen werden.

 

 

Petitum/Beschluss

Der Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

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