20-5569

Bebauungsplanverfahren Wohldorf-Ohlstedt 19 - Bredenbekkamp - - Zustimmung zur öffentlichen Auslegung

Beschlussvorlage

Sachverhalt
  1. Anlass der Planaufstellung

Durch den Bebauungsplan mit der vorgesehene Bezeichnung Wohldorf-Ohlstedt 19 sollen westlich des Bredenbekkamps und südwestlich des Bredenbekstiegs die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Neubebauung bestehend aus Einzel-, Doppel-, Reihen- und kleineren Geschosswohnungsbauten geschaffen werden. Mit dem geplanten Wohnungsbau kann ein Beitrag zur Befriedigung der hohen Wohnraumnachfrage in Hamburg geleistet werden.

Das dem Bebauungsplan zugrundeliegende Bebauungskonzept war nach einer umfassenden Bürgerbeteiligung und auf der Grundlage eine Präferenzentscheidung des Planungsausschusses vom 11.06.2013 aufgestellt worden. Es zeichnet sich durch ein differenziertes Wohnangebot mit einem Mix aus unterschiedlichen Gebäudetypologien sowie einem hohen Freiraumanteil aus. Beidseits eines erhaltenen Grünkorridors entstehen zwei eigenständige Quartiere, welche räumlich durch eine vorrangig für den Fußgängerverkehr vorgesehene Wegeverbindung miteinander verknüpft sind. Die Umsetzung dieses Bebauungskonzept wurde Grundlage einer vom Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen in 2014 durchgeführten Konzeptausschreibung, bei der die Fa. Bonava den Zuschlag erhielt. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde das Konzept nur hinsichtlich der Anzahl der Wohneinheiten geringfügig verändert. Im westlichen Quartier im Bereich der südlichsten Reihenhäuser wurde eine Wohneinheit ergänzt, außerdem ermöglichten die Mehrfamilienhäuser (Stadtvillen) durch geeignete Grundrissanpassungen jeweils eine weitere Wohnung. Insgesamt können 78 Wohneinheiten realisiert werden, neun Wohneinheiten am Bredenbekstieg sollen dabei über das Eigenheimprogramm der FHH angeboten werden. Die Stadtvillen als kleine Geschosswohnungsbauten sollen dabei vollständig im geförderten Wohnungsbau realisiert werden. Die im östlichen Teilbereich vorhandene Kindertagesstätte wird mit weiteren Entwicklungsmöglichkeiten planungsrechtlich gesichert. Die Haupterschließung des Plangebietes erfolgt über den Bredenbekkamp und den Bredenbekstieg. Zur inneren Erschließung sind zwei neu herzustellende Stichstraßen vom Bredenbekkamp und vom Bredenbekstieg geplant.

Als Planungsbegünstigte wird mit Fa. Bonava ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen, der ergänzend zum Bebauungsplan weitere Regelungen zur Umsetzung des dort geplanten Bauvorhabens enthält. U.a. sollen alle Gebäude im IFB 40 Energie-Effizienzhaus-Standard errichtet, die Dachflächen umfänglich mit Solar-Anlagen versehen und darüber hinausgehende ökologisch orientierte Maßnahmen wie der Aufbau einer Infrastruktur für Elektromobilität umgesetzt werden. Zur Herstellung der Erschließung für das Baugebiet ist durch die Planungsbegünstigte nachfolgend außerdem ein separater öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Erschließung zu schließen, in dem detailliertere Regelungen zu den Erschließungsmaßnahmen getroffen werden.

  1. Behördenbeteiligung

Mit den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange konnte Einvernehmen über den Planentwurf hergestellt werden.

  1. Planungsdaten

Einleitungsbeschluss durch den Planungsausschuss 01.09.2015

Öffentliche Plandiskussion 28.09.2015

Beschluss des Planungsausschuss über Fortführung des Verfahrens 10.11.2015

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 30.11.2017

-02.01.2018

Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung) 02.02.2018

4. Öffentliche Auslegung

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs wird voraussichtlich im April 2018 stattfinden.

Petitum/Beschluss

Der Planungsausschuss wird gebeten,

- der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Wohldorf-Ohlstedt 19
zuzustimmen.

Anhänge

Bebauungsplan-Entwurf Wohldorf-Ohlstedt 19
(Planzeichnung, Verordnungstext, Begründung)

Lokalisation Beta

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