21-1454.1

Bebauungsplanverfahren Wandsbek 83 - Am Neumarkt - Erlass einer Veränderungssperre Beschlussvorlage des Planungsausschusses

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

  • Der Planungsausschuss behandelte die o.g. Beschlussvorlage (Drs. 21-1454) in seiner Sitzung am 26.05.2020 und stimmte ihr einstimmig zu, bei Enthaltung der Fraktionen CDU und FDP
  • Die AfD-Fraktion war bei der Sitzung des Planungsausschusses am 26.05.2020 nicht vertreten.

 

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans Wandsbek 83 sollen im Teilbereich 1 des Bebauungsplanes die Voraussetzungen zur Schaffung eines Wohnquartiers mit ergänzenden gewerblichen und sozialen Nutzungen auf den Flächen des heutigen Sportplatzes nördlich der Straße Am Neumarkt geschaffen werden. Vorgesehen ist eine Bebauung mit fünf- bis sechsgeschossigen Gebäuden im KfW55-Energiestandard. Alle Gebäude sollen mit begrünten Flachdächern vorgesehen und zusätzlich mit Photovoltaik-/Solarthermie-Anlagen belegt werden und zur Aufwertung des städtischen Raums eine hochwertige Fassadengestaltung erhalten. Angrenzende Grundstücke an der Efftingestraße sollen einer Nachverdichtung durch gemischte Nutzungen zugeführt werden. Darüber hinaus soll ein bestehendes Wohngebäude an der Straße Am Neumarkt planungsrechtlich gesichert werden.

 

Die bestehende Sportplatznutzung soll in den Teilbereich 2 des Bebauungsplanes, südlich der Straße Am Neumarkt, verlagert und hier u.a. ein Kunstrasenplatz errichtet werden. Für die übrigen Flächen des Teilbereichs 2 ist die Realisierung von gewerblichen Nutzungen vorgesehen. Hier sollen Gewerbebauten mit überdurchschnittlichem Anspruch hinsichtlich Nachhaltigkeit entstehen. Die mögliche Versiegelung soll im Vergleich zum bisher geltenden Baustufenplan Wandsbek-Marienthal reduziert und eine angemessene Begrünung der Gewerbegrundstücke gesichert werden, um ein unter Klima- und Umweltgesichtspunkten nachhaltiges Gewerbeangebot zu etablieren.

 

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Wandsbek 83 soll in Kürze durch die Bezirksamtsleitung gefasst werden, so dass zwei planstörende Bauanträge im Plangebiet auf Grundlage des Aufstellungsbeschlusses zunächst zurückgestellt werden können. Angesichts des Umstandes, dass das eingeleitete Bebauungsplanverfahren voraussichtlich nicht vor Auslaufen der Zurückstellungen abgeschlossen werden kann, ist der Erlass einer Veränderungssperre zur weiteren Sicherung der Planungsziele geeignet und erforderlich.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung Wandsbek wird gebeten, dem Erlass der Veränderungssperre Wandsbek 83 zuzustimmen.

 

Anhänge

  • Verordnung der Veränderungssperre Wandsbek 83
  • Anlage zur Verordnung der Veränderungssperre Wandsbek 83
  • Begründung zur Veränderungssperre Wandsbek 83

 

Lokalisation Beta
Efftingestraße

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