Bebauungsplanverfahren Wandsbek 81 - Wandsbeker Königstraße - Zustimmung zur Feststellung
Die Planungsbegünstigte beabsichtigt das eigene, zurzeit vollständig gewerblich genutzte Grundstück östlich der Wandsbeker Königstraße (Flurstück 3612 der Gemarkung Wandsbek) und das benachbarte, bisher im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg befindliche Grundstück (Flurstück 3713) teilweise und bauabschnittsweise einer wohnbaulichen Entwicklung zuzuführen. Dabei soll der Stammsitz der ansässigen Firma als Hauptsitz der Verwaltung und als Schulungszentrum am Standort erhalten bleiben. Die Lagerhaltung in den Hallen im Osten des Plangebietes wird z.T. noch für eine gewisse Zeit am Standort verbleiben.
Durch den vorgesehenen Wohnungsneubau von etwa 150 Wohneinheiten, davon mindestens 30 % als öffentlich geförderte Wohnungen, wird das Wohnen in zentraler, gut erschlossener Lage und in direkter Nachbarschaft zum Wandsegrünzug ermöglicht. Das dem Bebauungsplan zugrundeliegende städtebauliche Konzept (siehe Funktionsplan in der Anlage) sieht entlang der Wandse eine aufgelockerte Bebauung aus vier Gebäuden mit je vier Vollgeschossen zzgl. Staffelgeschoss im südlichen Bereich und einem Punkthaus mit sieben bis acht Geschossen an der süd-östlichen Grundstücksgrenze vor. In den nördlichen, rückwärtigen Grundstücksbereichen sind beiderseits des Bürogebäudes ein winkelförmiges maximal fünf Vollgeschossen bzw. zwei zeilenförmige Wohngebäude mit maximal vier Vollgeschossen zzgl. Staffelgeschossen vorgesehen, so dass jeweils halboffene Hofsituationen entstehen. Zu der Entwicklung der Flurstücke 3612 und 3713 wurde ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen, der ergänzend zum Bebauungsplan weitere Regelungen zur Umsetzung des dort geplanten Bauvorhabens und der Herstellung des Wandse-Grünzugs im Plangebiet enthält. U.a. sollen alle Gebäude mindestens im KfW-55 Effizienzhausstandard errichtet und die obersten Dachflächen als Gründächer umfänglich mit Photovoltaik-Anlagen versehen werden.
Alle Bereiche werden als Mischgebiete festgesetzt.
Zur inneren Erschließung des zu entwickelnden Quartiers ist eine neue öffentliche Straße mit Anschluss an die Wandsbeker Königstraße geplant.
In einem 1. Bauabschnitt werden mit dem Block 2 gemäß Funktionsplan auf der bisher städtischen Fläche 45 öffentlich geförderte Wohnungen von der Planungsbegünstigten realisiert. Nach Verlagerung des Lagers der ansässigen Firma an einen anderen Standort kann auf den weiteren Flächen im 2. Bauabschnitt neben einem Anbau sowie einer Gebäudeaufstockung der Firmen-Zentrale weiterer Wohnungsbau errichtet werden. Zur hochbaulichen Qualifizierung der Bebauung entlang der Wandse hat die Planungsbegünstigte im Einvernehmen mit dem Bezirksamt Wandsbek ein Gutachterverfahren mit vier Architekten durchgeführt. Das Ergebnis (siehe Anlage) wurde in der Sitzung vom 10.11.2015 bereits dem Planungsausschuss vorgestellt. Die Jury hat zusätzlich empfohlen das Gebäude 7 statt sechsgeschossig mit sieben bis acht Geschossen auszuführen.
In einem ausreichend breiten Streifen zwischen Wohnbebauung und Wandse ist der Ausbau einer öffentlichen Parkanlage mit Fuß- und Radweg als Teil des Wandse-Wanderweges zugunsten der Freien und Hansestadt Hamburg durch die Planungsbegünstigte vorgesehen. Durch die Schaffung einer direkteren Wegeverbindung mit Anschluss an den bestehenden Wandse-Wanderweg östlich des Plangebietes wird der Wandsegrünzug in diesem Abschnitt entsprechend seiner Bedeutung als einer der Hauptgrünzüge des Bezirks gestärkt sowie gestalterisch und funktional aufgewertet. Die Planungsbegünstigte verpflichtet sich in dem städtebaulichen Vertrag, den Wandse-Wanderweg bis zum 31.12.2023 herzustellen. Sollte der Baubeginn des 2. Bauabschnittes bis zum 01.01.2023 noch nicht begonnen worden sein, ist der Wandse-Wanderweg zunächst zumindest in provisorischer Breite herzurichten. Zum Anschluss an den bestehenden Wandse-Wanderweg wurde ein Teil des städtischen Flur-stücks 3578 in das Plangebiet einbezogen.
In das Plangebiet einbezogen ist auch das Grundstück Wandsbeker Königstraße 66 (Flurstück 3582). Für das teilweise als Gewerbegebiet, teilweise als Wohngebiet festgesetzte (im bisher geltenden Durchführungsplan D 408 in Verbindung mit dem Text-Bebauungsplan Wandsbek 72 geregelt), überwiegend von einem Klempnerei- und Installationsbetrieb genutzte Grundstück soll die vorhandene Nutzung in direkter Nachbarschaft zu Wohnnutzungen planungsrechtlich mit entsprechenden Entwicklungsmöglichkeiten als Mischgebiet gesichert werden.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs sind zwei Stellungnahmen eingegangen.
Der Arbeitskreis II für das Bebauungsplanverfahren (Behördenbeteiligung nach öffentlicher Auslegung) hat am 13.03.2018 den Abwägungsvorschlägen zugestimmt. Es haben sich aus Sicht der Verwaltung keine Aspekte ergeben, die eine Änderung des Bebauungsplan-Entwurfs erforderlich machen.
Der Planungsausschuss wird gebeten,
der Feststellung des Bebauungsplan-Entwurfs Wandsbek 81 zuzustimmen
und
eine positive Beschlussempfehlung an die Bezirksversammlung zu geben.
- Entwurf des Bebauungsplans Wandsbek 81 (Planzeichnung, VO-Text und
Begründung)
- Funktionsplan
- Auswertung der Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung
(Abwägungsvorschlag der Verwaltung)
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